Allianz für den freien Sonntag 

in Niedersachsen

Niedersachsens Sonntags-Blog: Aktuelles zum Sonntagsschutz

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Aktuelles zum Sonntagsschutz aus anderen Regionen

Über uns — die Träger der Sonntagsallianz in Niedersachsen

AGF - Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in NDS
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-lutherischen Kirche in Oldenburg
kfd - Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands
Kolpingwerk, Landesverband NDS
SoVD - Sozialverband Deutschland, Landesverband Niedersachsen  e.V.

Muss es der Sonntag sein?

Der arbeits­freie Sonntag ist der einzige Tag in der Woche, der sich wirt­schaft­lich nicht rechnen muss. Er ist das Symbol dafür, dass Leben mehr ist als Arbeit, dass Gesell­schaft mehr bedeutet als Wirt­schaft. Der arbeits­freie Sonntag ermög­licht es, dass Fami­lien, Freun­des­kreise, Sport­gruppen, Gemein­schaften jegli­cher Art, gemein­same freie Zeit erleben können. Ehrenamt, Mann­schafts­sport, Kultur, gesell­schaft­li­ches und poli­ti­sches Enga­ge­ment kann sich nur dann entfalten, wenn viele Menschen gleich­zeitig frei haben. Aufgrund der Flexi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zeit ist für viele nur noch der Sonntag die Möglich­keit in Gruppen aktiv zu sein. Der Zeit­takt der Wirt­schaft und die geplante und verplante Zeit der Arbeit hat eine sinn­volle Grenze: den Sonntag!

Das NLöffVZG gibt auch jetzt schon große Frei­heiten zur Laden­öff­nung. So können Geschäfte an sechs Tagen die Woche 24 Stunden lang öffnen. Unter den vorherr­schenden großen Gestal­tungs­frei­räumen der Laden­öff­nung ist es kaum nach­voll­ziehbar, dass die Sonn­tags­öff­nung das Sterben der Innen­städte und Ortschaften aufhalten können soll.

Aktionen wie Moon­light- oder After-Work-Shop­ping unter der Woche werden kaum genutzt, genau so wenig wie Akti­ons­tage an Samstagen.

Um dem Einzel­handel eine Zukunft zu ermög­li­chen, bedarf es größerer Konzepte als eine Konzen­tra­tion auf den verkaufs­of­fenen Sonntag als einziger „Rettungs­anker“. Zumal viele statis­ti­sche Auswer­tungen aufzeigen, dass innha­ber­ge­führte Geschäfte von verkaufs­of­fenen Sonn­tagen kaum profi­tieren, sondern eher die großen Kauf­häuser und Ketten.

Um die Innen­städte und Orts­kerne zu stärken, braucht es jedoch viel­schich­tige und ausge­klü­gelte Konzepte, die die Allein­stel­lungs­merk­male des jewei­ligen Ortes heraus­stellen und den Konsu­menten das Gefühl vermit­teln, dazu zu gehören. Z.B. wenn sich jemand mit einem Ort iden­ti­fi­ziert, dann hat er auch ein Inter­esse, dass seine Lieb­lings-Buch­hand­lung über­lebt. Es reicht aber nicht, dass man dort billig Bücher einkaufen kann, das kann man auch im Internet. Hier dreht sich alles um Bera­tung, Auswahl, ggf. auch Vorlesungen/Buchpräsentationen und Aktionen. So kann man auch Bücher entde­cken, die kein Algo­rithmus vorge­schlagen hätte.

Hier spielt auch die Höhe der Miete, die Ausstat­tung der Geschäfte, die Ausbil­dung, Moti­va­tion und Qualität der Beleg­schaft, das Erschei­nungs­bild des Orts­kerns, die Verkehrs­an­bin­dung sowie Park­plätze, Spiel­plätze, Kaffees etc. eine wesent­liche Rolle. Eine Stadt bzw. ein Ort muss lebens­wert und nicht funk­tional sein. Die Passanten muss sich wohl und will­kommen fühlen. Es muss ein Raum für die Öffent­lich­keit sein und nicht ein Inves­ti­ti­ons­ob­jekt eines Investors.

Auch gemein­same Online-shops der Kauf­mann­schaften, besten­falls mit regio­nalen Liefer­ser­vice, könnten ein weiterer ziel­füh­render Baustein sein. Auf diesem Gebiet gibt es auch schon einige Projekte, die zum Teil viel­ver­spre­chend sind.

Zudem wäre es auch sinn­voll, mit den Orga­ni­sa­tionen vor Ort zu koope­rieren und gemeinsam nach einer Zukunfts­vi­sion zu schauen. Gewerk­schaften, Sport­ver­eine, Kirchen, Fami­lien- und Sozi­al­ver­bände sind bestimmt bereit, einen ernst­ge­meinten Prozess im Rahmen ihrer jewei­ligen Möglich­keit zu begleiten. Denn nur als Gemein­schaft können leben­dige und lebens­werte Orte geschaffen werden, in denen man lebt, sich wohl­fühlt und auch konsumiert.

Immer wieder müssen wir erleben, dass in Kommunalverwaltungen, in der Politik und auch in den Medien die rechtlichen Grundlagen rund um die Genehmigung der Sonntagsarbeit nicht bekannt sind. Der Schutz des Sonntags ist in der Verfassung verankert und die Hürden für eine verfassungskonforme Sonntagsöffnung sind recht hoch. Um hier Aufklärung zu leisten, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengeschrieben.

Seit 100 Jahren gibt es nicht nur im Einzel­handel ein grund­sätz­li­ches Verbot der Sonn­tags­ar­beit. Im Grund­ge­setz hat die Sonn­tags­ruhe durch Art 140 GG in Verbin­dung mit Art. 139 WRV auch eine verfas­sungs­recht­liche Aner­ken­nung erfahren: „Der Sonntag und die staat­lich aner­kannten Feier­tage bleiben als Tage der Arbeits­ruhe und der seeli­schen Erhe­bung gesetz­lich geschützt“ Der Schutz des Sonn­tags ist damit recht­lich garan­tiert. Jede Forde­rung nach einer Sonn­tags­öff­nung, muss sich am Maßstab der Verfas­sung messen lassen. Auch die Landes­ge­setz­ge­bung ist diesen Maßstab unter­ge­ordnet. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt und die Verwal­tungs­ge­richte haben klare Leit­planken gesetzt, wann eine Geneh­mi­gung für eine Sonn­tags­öff­nung verfas­sungs­kon­form ist. Daher muss neben dem NLöffVZG vor allem die Recht­spre­chung geprüft werden. Das Urteil des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zum Sonn­tags­schutz vom 01.12.2009 stellt dabei klar, dass ein bloß wirt­schaft­li­ches Umsatz­in­ter­esse von Geschäften oder ein alltäg­li­ches „Shop­ping-Inter­esse“ poten­zi­eller Kundinnen und Kunden nicht genügen, um Ausnahmen vom Schutz der Arbeits­ruhe zu rechtfertigen.

Gemäß § 5 NLöffVZG / § 28 VwVfg sind vor dem Erlass eines Verwal­tungs­aktes, der in Rechte eines Betei­ligten eingreift, ihm die Gele­gen­heit zu geben, sich zu den für die Entschei­dung erheb­li­chen Tatsa­chen zu äußern. Hierzu zählen unter anderem

  • Ver.di
  • Landes­sport­bund
  • Landes­al­lianz für den freien Sonntag in Niedersachsen
  • Katho­li­sche Arbeit­nehmer-Bewe­gung (KAB)

Anträge auf Geneh­mi­gung einer Sonn­tags­öff­nung können nach §5 NLöffVZG durch die „über­wie­genden Anzahl der Verkaufs­stellen in dem Gebiet, für das die Öffnung bean­tragt wird, und von einer sie vertre­tenden Perso­nen­ver­ei­ni­gung“ gestellt werden. Die Prüfung und Entschei­dung obliegt der zustän­digen Behörde. Sie kann eine Geneh­mi­gung erteilen, wenn bestimmte Krite­rien vorliegen. Nach §5 NLöffVZG sind die Krite­rien erfüllt, wenn „ein beson­derer Anlass vorliegt, der den zeit­li­chen und örtli­chen Umfang der Sonn­tags­öff­nung recht­fer­tigt“ Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt und viele Verwal­tungs­ge­richte haben hier jedoch klare und weitere Krite­rien aufgezeigt.

So muss ein thema­ti­scher und räum­li­cher Zusam­men­hang zwischen dem Anlass und der Sonn­tags­öff­nung gegeben sein. Zudem müssen mehr Menschen zum eigent­li­chen Anlass kommen, als zum Sonn­tags­shop­ping. So entschied bspw. der Hessi­sche Verwal­tungs­ge­richts­hofs (VGH) 2016 und das Verwal­tungs­ge­richt Frank­furt 2017, dass selbst die Frank­furter Buch­messe oder die IAA keine ausrei­chenden Anlässe darstellen, um die Frank­furter Innen­stadt zu öffnen, da ein räum­li­cher und thema­ti­scher Zusam­men­hang nicht vorlag.

Dies bedeutet, dass im Antrag Folgendes klar erkennbar sein muss:

Was ist der eigent­liche Anlass/Ereignis?

o   Der Anlass/das Ereignis muss für den Charakter des Tages prägend sein. Dies bedeutet, dass der Anlass/das Ereignis für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Laden­öff­nung – viele Besu­cher anzieht.

Welchen thema­ti­schen Zusam­men­hang hat die Sonn­tags­öff­nung zum Anlass? Auf welchem Gebiet soll die Sonn­tags­öff­nung stattfinden?

o   Diese muss in unmit­tel­barer Nähe zum Anlass liegen.

Prognose der Besucherzahlen

o   Ist die Sonn­tags­öff­nung nur schmü­ckendes Beiwerk, sprich gehen mehr Menschen zum Anlass als zum Shoppen?

o   Prognosen über Besu­cher­ströme müssen erstellt und belegbar sein.

Als Landes­al­lianz für den Arbeits­freien Sonntag verweisen wir zudem auf das Urteil vom Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt vom 17.05.2017 (BVerwG 8 CN 1.16), in dem es eindeutig heißt: „Die Laden­öff­nung an einem Sonntag ist verfas­sungs­recht­lich nur gerecht­fer­tigt, wenn ein hinrei­chender Sach­grund für sie besteht. Das Umsatz­in­ter­esse der Verkaufs­stel­len­in­haber und das „Shop­ping-Inter­esse“ der Kunden genügen hierfür nicht.“

Von daher sehen wir §5 NLöffVZG (1) 2. „ein öffent­li­ches Inter­esse an der Bele­bung der Gemeinde oder eines Orts­be­reichs oder an der über­ört­li­chen Sicht­bar­keit der Gemeinde besteht, welches das Inter­esse am Schutz des Sonn­tags über­wiegt“ mit dem Hinter­grund der aktu­ellen Recht­spre­chung als nicht ausrei­chenden Sach­grund, um eine verfas­sungs­kon­forme Geneh­mi­gung zu erteilten.

Wir möcten jetzt schon auf die Arbeit­zeit­kon­fe­renz der Sonn­tags­al­lianz in Thüringen hinweisen, die am 6. und 7. 2025 in der Ev. Akademie in Neudie­ten­dorf statt­finden. Alle Infor­ma­tionen sowie ene unver­ind­liche Anmel­de­mög­lich­keit finden Sie hier: Evan­ge­li­sche Akademie Thüringen › Veran­stal­tungen aktuell (ev-akademie-thueringen.de)

#Sonntagshier und nicht im Job

#Sonntagshier und nicht im Job

Mit der Foto­ak­tion „#Sonn­tags hier und nicht im Job“ unter­streicht die Allianz mit vier Foto­mo­tiven die Bedeu­tung des Tages in seinen Facetten.

#sonntagsfrei

#sonntagsfrei

Erin­nern wir uns die Coro­na­zeit. Wie waren die Sonn­tage im Jahr 2020? Ruhiger? Schöner?
Dazu haben wir einige Menschen inter­viewt: zum Beispiel einen Bundes­po­li­tiker, einen Zeit­for­scher, eine Knei­pen­wirtin, eine Lehrerin.

Kontakt

Katho­li­sche Arbeit­nehmer-Bewe­gung (KAB) – Diöze­san­ver­band Osnabrück

Kleine Domsfrei­heit 23

49074 Osna­brück 

Tel.: +49  541 318 394

E‑Mail: kab@bistum-os.de

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