Allianz für den freien Sonntag
in Niedersachsen
Niedersachsens Sonntags-Blog: Aktuelles zum Sonntagsschutz
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Aktuelles zum Sonntagsschutz aus anderen Regionen
Automatisch legal?
Hessen ändert Ladenschluss nach Tegut-Verbot
De Fall der Warenhäuser
Fällt jetzt auch der Sonntagsschutz?
Foto: DER JOURNALISTENRAT
Maximalinvasiver Rechtsbruch
Handelsverband laboriert wieder am Sonntagsschutz
Foto: pixabay
Über uns — die Träger der Sonntagsallianz in Niedersachsen
Muss es der Sonntag sein?
Der arbeitsfreie Sonntag ist der einzige Tag in der Woche, der sich wirtschaftlich nicht rechnen muss. Er ist das Symbol dafür, dass Leben mehr ist als Arbeit, dass Gesellschaft mehr bedeutet als Wirtschaft. Der arbeitsfreie Sonntag ermöglicht es, dass Familien, Freundeskreise, Sportgruppen, Gemeinschaften jeglicher Art, gemeinsame freie Zeit erleben können. Ehrenamt, Mannschaftssport, Kultur, gesellschaftliches und politisches Engagement kann sich nur dann entfalten, wenn viele Menschen gleichzeitig frei haben. Aufgrund der Flexibilisierung der Arbeitszeit ist für viele nur noch der Sonntag die Möglichkeit in Gruppen aktiv zu sein. Der Zeittakt der Wirtschaft und die geplante und verplante Zeit der Arbeit hat eine sinnvolle Grenze: den Sonntag!
Das NLöffVZG gibt auch jetzt schon große Freiheiten zur Ladenöffnung. So können Geschäfte an sechs Tagen die Woche 24 Stunden lang öffnen. Unter den vorherrschenden großen Gestaltungsfreiräumen der Ladenöffnung ist es kaum nachvollziehbar, dass die Sonntagsöffnung das Sterben der Innenstädte und Ortschaften aufhalten können soll.
Aktionen wie Moonlight- oder After-Work-Shopping unter der Woche werden kaum genutzt, genau so wenig wie Aktionstage an Samstagen.
Um dem Einzelhandel eine Zukunft zu ermöglichen, bedarf es größerer Konzepte als eine Konzentration auf den verkaufsoffenen Sonntag als einziger „Rettungsanker“. Zumal viele statistische Auswertungen aufzeigen, dass innhabergeführte Geschäfte von verkaufsoffenen Sonntagen kaum profitieren, sondern eher die großen Kaufhäuser und Ketten.
Um die Innenstädte und Ortskerne zu stärken, braucht es jedoch vielschichtige und ausgeklügelte Konzepte, die die Alleinstellungsmerkmale des jeweiligen Ortes herausstellen und den Konsumenten das Gefühl vermitteln, dazu zu gehören. Z.B. wenn sich jemand mit einem Ort identifiziert, dann hat er auch ein Interesse, dass seine Lieblings-Buchhandlung überlebt. Es reicht aber nicht, dass man dort billig Bücher einkaufen kann, das kann man auch im Internet. Hier dreht sich alles um Beratung, Auswahl, ggf. auch Vorlesungen/Buchpräsentationen und Aktionen. So kann man auch Bücher entdecken, die kein Algorithmus vorgeschlagen hätte.
Hier spielt auch die Höhe der Miete, die Ausstattung der Geschäfte, die Ausbildung, Motivation und Qualität der Belegschaft, das Erscheinungsbild des Ortskerns, die Verkehrsanbindung sowie Parkplätze, Spielplätze, Kaffees etc. eine wesentliche Rolle. Eine Stadt bzw. ein Ort muss lebenswert und nicht funktional sein. Die Passanten muss sich wohl und willkommen fühlen. Es muss ein Raum für die Öffentlichkeit sein und nicht ein Investitionsobjekt eines Investors.
Auch gemeinsame Online-shops der Kaufmannschaften, bestenfalls mit regionalen Lieferservice, könnten ein weiterer zielführender Baustein sein. Auf diesem Gebiet gibt es auch schon einige Projekte, die zum Teil vielversprechend sind.
Zudem wäre es auch sinnvoll, mit den Organisationen vor Ort zu kooperieren und gemeinsam nach einer Zukunftsvision zu schauen. Gewerkschaften, Sportvereine, Kirchen, Familien- und Sozialverbände sind bestimmt bereit, einen ernstgemeinten Prozess im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeit zu begleiten. Denn nur als Gemeinschaft können lebendige und lebenswerte Orte geschaffen werden, in denen man lebt, sich wohlfühlt und auch konsumiert.
Immer wieder müssen wir erleben, dass in Kommunalverwaltungen, in der Politik und auch in den Medien die rechtlichen Grundlagen rund um die Genehmigung der Sonntagsarbeit nicht bekannt sind. Der Schutz des Sonntags ist in der Verfassung verankert und die Hürden für eine verfassungskonforme Sonntagsöffnung sind recht hoch. Um hier Aufklärung zu leisten, haben wir die wichtigsten Punkte zusammengeschrieben.
Gemäß § 5 NLöffVZG / § 28 VwVfg sind vor dem Erlass eines Verwaltungsaktes, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ihm die Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Hierzu zählen unter anderem
- Ver.di
- Landessportbund
- Landesallianz für den freien Sonntag in Niedersachsen
- Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Anträge auf Genehmigung einer Sonntagsöffnung können nach §5 NLöffVZG durch die „überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen in dem Gebiet, für das die Öffnung beantragt wird, und von einer sie vertretenden Personenvereinigung“ gestellt werden. Die Prüfung und Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde. Sie kann eine Genehmigung erteilen, wenn bestimmte Kriterien vorliegen. Nach §5 NLöffVZG sind die Kriterien erfüllt, wenn „ein besonderer Anlass vorliegt, der den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung rechtfertigt“ Das Bundesverfassungsgericht und viele Verwaltungsgerichte haben hier jedoch klare und weitere Kriterien aufgezeigt.
So muss ein thematischer und räumlicher Zusammenhang zwischen dem Anlass und der Sonntagsöffnung gegeben sein. Zudem müssen mehr Menschen zum eigentlichen Anlass kommen, als zum Sonntagsshopping. So entschied bspw. der Hessische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) 2016 und das Verwaltungsgericht Frankfurt 2017, dass selbst die Frankfurter Buchmesse oder die IAA keine ausreichenden Anlässe darstellen, um die Frankfurter Innenstadt zu öffnen, da ein räumlicher und thematischer Zusammenhang nicht vorlag.
Dies bedeutet, dass im Antrag Folgendes klar erkennbar sein muss:
Was ist der eigentliche Anlass/Ereignis?
o Der Anlass/das Ereignis muss für den Charakter des Tages prägend sein. Dies bedeutet, dass der Anlass/das Ereignis für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – viele Besucher anzieht.
Welchen thematischen Zusammenhang hat die Sonntagsöffnung zum Anlass? Auf welchem Gebiet soll die Sonntagsöffnung stattfinden?
o Diese muss in unmittelbarer Nähe zum Anlass liegen.
Prognose der Besucherzahlen
o Ist die Sonntagsöffnung nur schmückendes Beiwerk, sprich gehen mehr Menschen zum Anlass als zum Shoppen?
o Prognosen über Besucherströme müssen erstellt und belegbar sein.
Als Landesallianz für den Arbeitsfreien Sonntag verweisen wir zudem auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 17.05.2017 (BVerwG 8 CN 1.16), in dem es eindeutig heißt: „Die Ladenöffnung an einem Sonntag ist verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn ein hinreichender Sachgrund für sie besteht. Das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das „Shopping-Interesse“ der Kunden genügen hierfür nicht.“
Von daher sehen wir §5 NLöffVZG (1) 2. „ein öffentliches Interesse an der Belebung der Gemeinde oder eines Ortsbereichs oder an der überörtlichen Sichtbarkeit der Gemeinde besteht, welches das Interesse am Schutz des Sonntags überwiegt“ mit dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung als nicht ausreichenden Sachgrund, um eine verfassungskonforme Genehmigung zu erteilten.
Wir möcten jetzt schon auf die Arbeitzeitkonferenz der Sonntagsallianz in Thüringen hinweisen, die am 6. und 7. 2025 in der Ev. Akademie in Neudietendorf stattfinden. Alle Informationen sowie ene unverindliche Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: Evangelische Akademie Thüringen › Veranstaltungen aktuell (ev-akademie-thueringen.de)
#Sonntagshier und nicht im Job
Mit der Fotoaktion „#Sonntags hier und nicht im Job“ unterstreicht die Allianz mit vier Fotomotiven die Bedeutung des Tages in seinen Facetten.
#sonntagsfrei
Erinnern wir uns die Coronazeit. Wie waren die Sonntage im Jahr 2020? Ruhiger? Schöner?
Dazu haben wir einige Menschen interviewt: zum Beispiel einen Bundespolitiker, einen Zeitforscher, eine Kneipenwirtin, eine Lehrerin.
Kontakt
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) – Diözesanverband Osnabrück
Kleine Domsfreiheit 23
49074 Osnabrück
Tel.: +49 541 318 394
E‑Mail: kab@bistum-os.de
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