800 qm Regelung im Einzelhandel gekippt
800 qm Regelung im Einzelhandel gekippt
22.04.2020 — Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Öffnung von Geschäften bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern für unrechtmäßig erklärt.
Es könne nicht nachvollziehen, warum allein die Öffnung größerer Verkaufsflächen mehr Menschen in die Innenstadt locken sollte, so die Richter. Notwendige Infektionsschutzmaßnahmen ließen sich in größeren Geschäften mindestens ebenso gut wie in kleineren Einrichtungen einhalten.
Eine Betreiberin eines Sportartikelgeschäfts, die sich gegen die Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche in der Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wehrte, hatte geklagt. Das Land Hamburg legte Beschwerde gegen den Beschluss ein.
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