800 qm Regelung im Einzelhandel gekippt

800 qm Regelung im Einzelhandel gekippt

22.04.2020 — Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Öffnung von Geschäften bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern für unrechtmäßig erklärt.

Es könne nicht nach­voll­ziehen, warum allein die Öffnung größerer Verkaufs­flä­chen mehr Menschen in die Innen­stadt locken sollte, so die Richter.  Notwen­dige Infek­ti­ons­schutz­maß­nahmen ließen sich in größeren Geschäften mindes­tens ebenso gut wie in klei­neren Einrich­tungen einhalten.

Eine Betrei­berin eines Sport­ar­ti­kel­ge­schäfts, die sich gegen die Begren­zung der zuläs­sigen Verkaufs­fläche in der Verord­nung zur Eindäm­mung der Corona-Pandemie wehrte, hatte geklagt. Das Land Hamburg legte Beschwerde gegen den Beschluss ein.

Zur Entschei­dung Az. 3 E 1675/20 

Foto: VG Hamburg

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