In Sachsen wird weiter nur mit Auflagen geöffnet

 

AfD Sachsen scheitert mit Vorstoß zu Sonntagsöffnungen

24.09.2021 — Die sächsische AfD-Fraktion wollte dem Anlassbezug für Sonntagsöffnungen einen Riegel vorschieben — ohne Erfolg

Nur mit Anlass­bezug sind verkaufsoffene Sonn­tage möglich. Hinzu kommt, dass in den vergan­genen Jahren die Gerichte die Recht­mä­ßig­keit der Verord­nungen strenger über­wa­chen. Neben der Anlass­ver­an­stal­tung ist die Anzahl der Besu­cher, die gerade wegen des Ereig­nisses in die Stadt kommen, im Vergleich zu normalen offenen Sonn­abenden nach­zu­weisen. Die  AFD-Frak­tion im säch­si­schen Landtag wollten diesen Vorgang strei­chen lassen und hat daraufhin einen Antrag zur Entbü­ro­kra­ti­sie­rung und Modernisierung des Säch­si­schen Ladenöffnungsgesetzes einge­bracht. Der beson­dere Anlass sollte durch ein “Öffent­li­ches Inter­esse” ersetzt werden. Darunter fallen örtliche Märkte und Feste genauso wie der Wunsch, die Innen­stadt zu beleben.

 

Das säch­si­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­rium hat den Vorschlag der AFD-Frak­tion abge­lehnt. „Bei einer Umset­zung des Vorschlages würden sich die Anfor­de­rungen und der Aufwand für die säch­si­schen Städte und Gemeinden bei der Fest­le­gung verkaufsoffener Sonn­tage erheb­lich erhöhen“, erklärt das Minis­te­rium. Nach Ansicht des Ministeriums sei der Sonn- und Feier­tags­schutz ein hohes Gut, das eine außerordentliche Begrün­dung bedarf, die Läden an Sonn­tagen zu öffnen.  Würde der Vorschlag der AfD-Frak­tion umge­setzt, würden sich den säch­si­schen Städten und Gemeinden ganz andere Heraus­for­de­rungen stellen. Die Gemeinden wären verpflichtet, jeweils im Einzelfall und unter Beach­tung aller verfassungsrechtlichen Vorgaben abzu­wägen und zu begründen, ob der der von ihnen ange­nom­mene Tatbe­stand des „öffentlichen Inter­esses“ den Eingriff in den Sonn- und Feier­tags­schutz tatsäch­lich recht­fer­tigt und sich das verfolgte Ziel durch die ange­strebte zusätz­liche Sonntagsöffnung über­haupt errei­chen lässt.”

Die Katho­li­sche Arbeit­nehmer-Bewe­gung (KAB) ist ein Sozi­al­ver­band in Deutsch­land, Öster­reich und der Schweiz, der seine Wurzeln in der christ­li­chen Arbei­ter­be­we­gung des 19. Jahr­hun­derts hat. Sie entstand in Deutsch­land aus dem Zusam­men­schluss von Arbei­ter­ver­einen durch Unter­stüt­zung des Mainzer Bischofs Wilhelm Emma­nuel von Ketteler. Die KAB ist Teil der Welt­be­we­gung Christ­li­cher Arbeiter (WBCA) und steht in der Tradi­tion der katho­li­schen Arbei­ter­ver­eine des 19. Jahr­hun­derts. (wikipedia.org)

 

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