Automatisch legal? Hessen ändert Ladenschluss
Sonntagsallianz 30.05.2024 – Kurz nach der Niederlage vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof, wonach auch teilautomatisierte Läden der Firma Tegut dem Ladenschluss unterliegen, haben führende Politiker im hessischen Landtag versprochen, bald auch den Sonntagsverkauf zu erlauben. Nun hat sich in Erster Lesung der Landtag mit einer entsprechenden Gesetzesänderung befasst.
“Wir haben eine Lösung in greifbarer Nähe und schaffen Rechtssicherheit für bereits bestehende Konzepte”, erklärt Sozialministerin Heike Hofmann (SPD).
Bislang ist nach Paragraf 3 Absatz 2 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) Verkaufsstellen untersagt, an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden zu öffnen.Der Entwurf zu Änderung dieses Gesetzes wurde gemeinsam von den Fraktionen von CDU, SPD und FDP im Landtag eingebracht. Die derzeitige Regelung solle demnach an die sich fortentwickelnden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, heißt es.
Möglich wären dann Sonn- und Feiertagsöffnungen für teilautomatisierte Läden und maximal 120 Quadratmetern Fläche für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Angekündigt waren die Gesetzesänderungen schon länger. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD hatte das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. “Um die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern, wollen wir die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, durch eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.”
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