Foto: tegut

KI muß Sonntagsschutz noch erlernen

Gericht legt teo einen Riegel vor

Hessen startet Angriff auf das Grundgesetz

Sonn­tags­al­lianz 09.Januar 2024 — In den USA, die weder Laden­schluss­ver­ord­nungen noch den gesetz­li­chen Sonn­tags­schutz kennen, sind sie bereits etabliert: Auto­ma­ti­sierte Super­märkte, die rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche geöffnet sind – und angeb­lich ganz ohne Perso­nal­auf­wand. Auch in Deutsch­land versu­chen Einzel­han­dels­un­ter­nehmen verstärkt, mit diesen Läden Dauer­öff­nungen durch­zu­setzen, so auch das Unter­nehmen Tegut. Der Hessi­sche Verwal­tungs­ge­richtshof hat den Tegut-Läden nun einen Riegel vorge­schoben. Als Reak­tion auf das Urteil stellen die CDU und die FDP-Frak­tionen in Hessen jetzt nicht nur höchst­rich­ter­liche Urteile, sondern auch das Grund­ge­setz in Frage. 

Ein Test­kauf

Ob Brot und Bröt­chen, Tief­kühl­waren, Nudeln, Gemüse, Obst, Süßig­keiten oder Hygie­ne­ar­tikel: Im Schnitt bieten solche Auto­ma­ten­ge­schäfte etwa 1000 Artikel des tägli­chen Bedarfs an. Der Kunde loggt sich vor dem Betreten mit seinen persön­li­chen Daten ein und kann sich danach bedienen. Zahl­reiche Kameras beob­achten dabei das Kauf­ver­halten des Kunden, um Dieb­stählen vorzu­beugen. Musik­un­ter­ma­lung soll das Wohl­ge­fühl, sprich die Kauf­lust der Kunden, weiter trig­gern. Bezahlt wird an Scan­ner­kassen. Die Läden, so behaupten die Anbieter, funk­tio­nierten gänz­lich ohne Personal. Der im Grund­ge­setz verbriefte Arbeit­nehmer- und damit auch der Sonn­tags­schutz würden damit obsolet. 

Das Unter­nehmen Tegut betreibt derzeit über 300 Filialen in Hessen, Bayern, Nieder­sachsen, Rhein­land-Pfalz, Thüringen und Baden-Würt­tem­berg. 2013 wurde das Unter­nehmen von der schwei­ze­ri­schen Migros übernommen. 

Im November 2020 eröff­nete Tegut in Fulda den ersten voll­au­to­ma­ti­sierten Laden unter dem Namen teo mit einer Verkaufs­fläche von 50 m². Dank auto­ma­ti­siertem „perso­nal­losem“ Betrieb sah sich tegut nicht an die gesetz­li­chen Laden­öff­nungs­zeiten gebunden. Die Läden waren daher auch an Sonn­tagen rund um die Uhr geöffnet. Tegut betrieb 28 teos in Hessen und weitere elf in Baden-Würt­tem­berg sowie Bayern.

Gericht schließt teo-Läden und betont den Sonntagsschutz

Der 8. Senat des Hessi­schen Verwal­tungs­ge­richts­hofs hat den Weiter­be­trieb der Tegut teo Läden in Hessen mit Beschluss vom 22.12.202 nunmehr unter­sagt. Das Unter­nehmen wie auch die Handels­ver­bände hatten dabei stets argu­men­tiert, dass die Auto­ma­ten­läden nicht gegen den im Grund­ge­setz verbrieften Arbeit­neh­mer­schutz verstießen, die Öffnung an Sonn­tagen daher erlaubt sei. Dieser Auffas­sung folgte das Gericht nicht. Die von der Stadt Fulda verfügte Schlie­ßung von ohne Personal betrie­benen Verkaufs­mo­dulen an Sonn- und Feier­tagen ist damit rechtens. 

Zwei­jäh­riger Rechtsstreit

Mit Bescheid vom 8. Oktober 2021 hatte die Stadt Fulda mit sofor­tiger Wirkung verfügt, die im Stadt­ge­biet aufge­stellten Verkaufs­mo­dule insbe­son­dere an Sonn- und Feier­tagen zu schließen. Hier­gegen wandte sich Tegut mit einem gericht­li­chen Eilan­trag, den das Verwal­tungs­ge­richt Kassel mit Beschluss vom 4. Januar 2022 ablehnte (3 L 1734/21.KS).

Der 8. Senat des Hessi­schen Verwal­tungs­ge­richts­hofs hat die Entschei­dung des Verwal­tungs­ge­richts Kassel bestä­tigt und sich hierbei maßge­bend auf die Bestim­mungen des Hessi­schen Laden­öff­nungs­ge­setzes gestützt. Nach § 3 Abs. 2 des Hessi­schen Laden­öff­nungs­ge­setzes müssen Verkaufs­stellen unter anderem an Sonn- und Feier­tagen für den geschäft­li­chen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen sein. Verkaufs­stellen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessi­schen Laden­öff­nungs­ge­setzes Laden­ge­schäfte aller Art, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jeder­mann „feil­ge­halten“ werden.

Zur Begrün­dung seiner Entschei­dung hat der Senat im Wesent­li­chen ausge­führt, das Verwal­tungs­ge­richt sei zu Recht davon ausge­gangen, dass die streit­ge­gen­ständ­li­chen Verkaufs­mo­dule Verkaufs­stellen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessi­schen Laden­öff­nungs­ge­setzes seien. Das „Feil­halten“ von Waren im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessi­schen Laden­öff­nungs­ge­setzes setze nach der gesetz­li­chen Defi­ni­tion dieses Begriffs keinen persön­li­chen Kontakt mit einem Verkäufer voraus. Es mache für das „Feil­halten“ von Waren keinen Unter­schied, ob der Kunde die begehrte Ware aus einem Auto­maten oder aus einem Verkaufs­regal bzw. von einem Verkaufs­tisch an sich nehme; der Verkaufs­vor­gang setze in beiden Fällen ein aktives Handeln des Kunden voraus, dem nicht zwangs­läufig ein aktives Tun des Verkäu­fers gegenüberstehe. 

Richtig sei zwar das von der Antrag­stel­lerin vorge­tra­gene Argu­ment, dass bei einem Verzicht auf den Einsatz von Verkaufs­per­sonal das dem Laden­schluss­recht zu Grunde liegende Ziel des Arbeit­neh­mer­schutzes erreicht werde. Das Hessi­sche Laden­öff­nungs­ge­setz diene aller­dings nicht allein dem Arbeit­neh­mer­schutz, sondern auch dem Ziel, die Sonn­tage und staat­lich aner­kannten Feier­tage als Tage der Arbeits­ruhe und der seeli­schen Erhe­bung zu schützen. Es bestehe auch keine Vergleich­bar­keit zwischen dem Einkauf in den streit­ge­gen­ständ­li­chen Verkaufs­mo­dulen und den auch sonn- und feier­tags durch­gängig mögli­chen Online­be­stel­lungen. Insbe­son­dere habe der Online­be­stell­vor­gang keinerlei Außen­wir­kungen und sei daher nicht geeignet, die Sonn- und Feier­tags­ruhe der übrigen Bevöl­ke­rung zu beein­träch­tigen. Der Beschluss ist im verwal­tungs­ge­richt­li­chen Instan­zenzug nicht anfechtbar. Das schrift­liche Urteil werde in den nächsten Tagen veröf­fent­licht, erklärt der VHG auf Anfrage (Akten­zei­chen: 8 B 77/22)

CDU und FDP Hessen wollen Urteil nicht akzeptieren

Unmit­telbar nach dem Gerichts­ur­teil hatte sich der Tegut-Geschäfts­führer der Lebens­mit­tel­kette mit dem Fuldaer Ober­bür­ger­meister Heiko Wingen­feld (CDU), getroffen. Wingen­feld habe zuge­sagt, sich im Sinne von Tegut für eine poli­ti­sche Lösung einzu­setzen. Nach dem Willen der CDU soll das hessi­sche Laden­öff­nungs­ge­setz im Sinne Teguts geän­dert werden. 

Die neue schwarz-rote Landes­re­gie­rung will eine Anpas­sung des Laden­öff­nungs­ge­setzes laut Koali­ti­ons­ver­trag „ergeb­nis­offen prüfen“. Das hessi­sche Laden­öff­nungs­ge­setz werde den Entwick­lungen im Handel nicht gerecht, meinte dazu auch Stefan Naas, wirt­schafts­po­li­ti­scher Spre­cher der Freien Demo­kraten im Landtag. Es brauche eine Reform, um den Fort­schritt nicht auszu­bremsen, erklärte er. Dass die CDU und die FDP mit ihrem Vorstoß das Grund­ge­setz und höchst­rich­ter­liche Urteile angreifen, verschweigen die Parteien. Zudem: Tegut hat seinen Haupt­sitz in Fulda und gehört zu den größten Gewer­be­steu­er­zah­lern. „Es handelt sich somit um einen nicht nach­voll­zieh­baren Wett­be­werbs­vor­teil für Tegut und nötigt auch Konkur­renten, nach­zu­ziehen”, resü­miert die Allianz für den freien Sonntag.

Sonn­tags­al­lianz begrüßt Urteil und warnt die Politik

Der Sonn­tags­al­lianz-Spre­cher Hessen, Bern­hard Schie­derig, betont, dass das hessi­sche Verwal­tungs­ge­richt ledig­lich für eine Klar­stel­lung der bestehenden Geset­zes­lage gesorgt habe. “Der Sonntag ist der einzige freie Tag und vom Grund­ge­setz aus guten Gründen geschützt. Sonn- und Feier­tage dienen der Gemein­schaft; wir brau­chen sie für Familie, Freunde, als Schutz vor dem Rund-um-die-Uhr-Prinzip – erst Recht beim Konsum.“ 

Schie­derig hält bereits den Begriff Automat für proble­ma­tisch. Dass solche Läden ohne Menschen betrieben würden, sei eine Mär. Die „Auto­maten“ müssen etwa belie­fert und befüllt werden. „Von der Öffnung an Sonn- und Feier­tagen sind daher unmit­telbar auch Beschäf­tigte betroffen.” Es gebe, abge­sehen von den Behaup­tungen der Unter­nehmen und Lobby­po­li­ti­kern keine schlüs­sige Begrün­dung, Läden rund um die Uhr zu öffnen. „Die Mehr­heit nutzt das Angebot nicht, weshalb etwa Discounter in der Regel um 21/22 Uhr schließen. Die längeren Öffnungs­zeiten haben weder Pleiten noch Entlas­sungen verhin­dert“, so Schie­derig. Man müsse sich fragen, ob den Menschen die Zeit oder das Geld zum Einkaufen fehlt. „Auch der Blick in andere Länder über­zeugt nicht: In Bayern ist bis 20 Uhr geöffnet. Die Umsätze sind höher. Falls die Parteien in Hessen ihr Ansinnen wahr machen, werden wir notfalls erneut bis vor das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt ziehen“, kündigte die Allianz für den freien Sonntag an.

Zur Person

Bern­hard Schie­derig war bis zu seinem Ruhe­stand Landes­fach­be­reichs­leiter Handel bei Verdi und ist Spre­cher der Allianz für den freien Sonntag Hessen.

Kontakt:

Bernhard.Schiederig@t‑online.de

 

Mobil: 0176 465 39 996

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Beiträge und Nachrichten

 

Anlasslos am Sonntag shoppen

Die säch­si­sche AfD-Frak­­tion wollte dem Anlass­bezug für Sonn­tags­öff­nungen einen Riegel vorschieben — und ist gescheitert.

Sonntags-Impuls September / Oktober

Unser aktu­eller Sonn­tag­s­im­puls kurz vor der Bundestagswahl

Offener Brief an die Kanzerkandidat*innen

Wir wenden uns vor der Bundes­tags­wahl in einem offenen Brief an die Kanz­ler­kan­di­datin und Kanz­ler­kan­di­daten von CDU/CSU, SPD und Grünen mit der Auffor­de­rung, sich für die Bewah­rung des grund­ge­setz­lich garan­tierten Schutzes des arbeits­freien Sonn­tags einzusetzen.

Sonntags-Impuls Juli/ August

Schon aber stehen die Feinde des Sonn­tags auf der Matte und nützen jede neue Chance, um die Geister zu verwirren. Deshalb wird die Sonn­tags­al­lianz sich weiter verstärken durch regio­nale Bünd­nisse, durch Aktionen und Kampa­gnen – gerade jetzt im Vorlauf zur Wahl des Bundes­tags im September.

Diskussion um Sonntagsöffnungen auf Twitter

Kaum Zustim­mung, viele Argu­mente dagegen — lesen Sie hier die Reak­tionen auf Twitter zur Forde­rung nach mehr Sonntagsöffnungen

Sonntags-Impuls Mai

Mit ersten Kund­ge­bungen und Aktionen vor den regio­nalen Arbeit­ge­ber­ver­bänden und Streiks beim Online-Giganten Amazon haben Ende April und Anfang Mai die Tarif­ver­hand­lungen im Handel begonnen.

Betriebsseelsorge der Diözese Augsburg startet Podcastreihe zum Thema Sonntag

Mit scharfer Miss­bil­li­gung und Unver­ständnis reagiert der Bundes­präses der Katho­li­schen Arbeit­neh­mer­be­we­gung Deutsch­lands (KAB), Stefan Eirich, auf den Vorstoß des Arbei­t­­ge­­ber­einzel-handels­­ver­­­bands HDE.

Beitrag im Deutschlandfunk: Kulturgut Innenstadt — Wie kommt wieder Leben in die City?

Zum Thema/Bildunterschrift Im Deutsch­land­funk wird des Öfteren zu Themen rund um Stadt­ent­wick­lung gesendet. Wir empfehlen diesen Sender aus diesem Grunde, da so die kontro­vers geführte Diskus­sion um Sonn­tags­öff­nungen im Rahmen attrak­tiver Stadt­ent­wick­lung eingeordnet…

KAB: Bessere Bezahlung statt mehr Arbeit am Sonntag

Mit scharfer Miss­bil­li­gung und Unver­ständnis reagiert der Bundes­präses der Katho­li­schen Arbeit­neh­mer­be­we­gung Deutsch­lands (KAB), Stefan Eirich, auf den Vorstoß des Arbei­t­­ge­­ber­einzel-handels­­ver­­­bands HDE.

Walter-Borjans: Wochenend-Arbeit einschränken

Der SPD-Vorsi­t­­zende Norbert Walter-Borjans kriti­siert die wach­sende Wochen­end­ar­beit:„… die Erwar­tungen der Konsum­ge­sell­schaft an die Verfüg­bar­keit mensch­li­cher Arbeit rund um die Uhr haben ein Ausmaß ange­nommen, das ein Umdenken drin­gend notwendig macht.“

Hier finden Sie Ihre Ansprech­part­ne­rinnen und Ansprech­partner bei Kirchen, Gewerk­schaften und Verbänden.

Wir infor­mieren Sie regel­mäßig über Aktionen, Kampa­gnen und Meinungen zum Thema Sontags­schutz. Hier finden Sie unsere letzten Pres­se­mel­dungen sowie weiter­füh­rende Mate­ria­lien zum Download.