Foto: tegut
Der Sonntagsschutz ist smarter als die smart stores
Hessisches Gericht stärkt den Sonntagsschutz
Auch angeblich personalfreie Kleinstsupermärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen
Die Bundesallianz für den freien Sonntag begrüßt die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 4. Januar 2024, die von der Stadt Fulda verfügte Schließung von ohne Personal betriebenen Verkaufsmodulen an Sonn- und Feiertagen letztinstanzlich zu bestätigen.
Die Supermarktkette Tegut betreibt unter dem Namen teo teilautomatisierte Kleinstsupermärkte und vertrat die Auffassung, dass diese auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürften, da sie sich angeblich ohne Personaleinsatz betreiben ließen.
Das Verwaltungsgericht stellte jedoch fest, dass auch die teo-Läden wie alle übrigen Läden zu behandeln sind und an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Nach dem Urteil des Gerichts ist daran festzuhalten, dass der rechtliche Schutz des freien Sonntags mehr umfasst als Fragen des Arbeitsrechtes. Vielmehr ist die hessische Gesetzgebung zur Ladenöffnung eingebettet in die mit Verfassungsrang ausgestattete Absicherung des Sonntags als eines in seinem Erlebniswert deutlich von den Werktagen abzuhebenden Tages ganz eigenen Charakters.
Die Sonntagsallianz sieht daher auch den Weg versperrt, durch eine Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes zukünftig automatisierten Kleinstsupermärkten doch noch eine Öffnung an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Entsprechende Signale aus dem Umfeld der neuen Landesregierung in Hessen ignorieren aus Sicht der Bundesallianz das zentrale Argument des Verwaltungsgerichtshof.
Die Rückbindung des Urteils an die Verfassung als Schutzinstanz des ganz eigenen Charakters der Sonn- und Feiertage schließt eine solche Möglichkeit nach Auffassung der Bundesallianz aus. Versuche in dieser Richtung würden unweigerlich eine juristische Überprüfung nach sich ziehen.
Die Allianz für den freien Sonntag begrüßt das aktuelle Urteil, weil damit erstmals rechtlich klargestellt wurde, dass auch automatisierte Läden dem geltenden Recht zum Sonntagsschutz unterliegen. Außerdem erwartet sie, dass nun auch in anderen Bundesländern aus diesem Urteil die entsprechenden Konsequenzen mit Blick auf dieses neue Ladenformat gezogen werden, da auch alle übrigen Bundesländer ihre Gesetzgebung an den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes auszurichten haben.
Die Sonntagsallianz erhofft sich als Ergebnis dieses Urteils auch, dass die Arbeit an einer Verbesserung der Grundversorgung im ländlichen Raum sich nun verstärkt den differenzierten Ursachen zuwendet, die diesem Problem tatsächlich zugrunde liegen. Diese Ursachen finden sich nicht an den Sonn- und Feiertagen, sondern an den Werktagen. Eine Schwächung des Sonntagsschutzes löst an dieser Stelle keine Probleme, sondern verzögert ganz im Gegenteil ihre sachgemäße Bearbeitung.
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