Foto: BGH
Richter tauschen den Sonntag um
Bundesgerichtshof rügt Mängelhaftung
Sonntagsallianz 17.05.2023 – Sollen die Geschäfte im Fashion Outlet Zweibrücken in den Ferien auch sonntags öffnen dürfen? Über diese Frage sollte der Bundesgerichtshof (BGH) heute entscheiden. Das Gericht bezweifelte allerdings die Entscheidung aus der Vorinstanz, dass die Geschäfte in der Nähe des Flughafens öffnen dürfen und hat deshalb noch kein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnung in den Ferien gefällt.
Nach Ansicht des BGH hätte das Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil prüfen müssen, ob die zugrunde liegende Rechtsverordnung rechtmäßig ist. Entgegen der Annahme des Gerichts sei nämlich auch relevant, dass es an dem Flugplatz seit 2014 keinen Linienflugverkehr mehr gibt. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, könnten Regelungen rechtswidrig werden. Möglich ist daher, dass der BGH das Urteil aufhebt und nach Zweibrücken zurückverweist. Darüber wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Im Zuge der rheinland-pfälzischen Verordnung von 2007 dürfen Geschäfte im Fashion Outlet Zweibrücken an Sonntagen in den Schulferien öffnen und damit häufiger als andere Geschäfte in der Umgebung, die laut Ladenöffnungsgesetz an maximal vier Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Die Sonderregel wird damit begründet, dass das Fashion Outlet im Einzugsbereich des Flughafens Zweibrücken liegt. Auf dem Zweibrücker Flughafen wurde allerdings der Linienflugverkehr bereits 2014 eingestellt. Seit 2018 starten dort Fracht- und Privatflüge.
Geklagt hatte ein Modehändler gegen ein Bekleidungsunternehmen, das eine Filiale im Fashion Outlet betreibt. Der Kläger argumentiert, dass die Öffnung an Feriensonntagen gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoße. Landgericht und Oberlandesgericht in Zweibrücken sahen das in ihren Urteilen anders.
Für Kritik hatten auch die Erweiterungspläne des niederländischen Betreibers VIA Outlets für das Fashion Outlet gesorgt. VIA Outlets will das Center von 21.000 auf rund 30.000 Quadratmeter ausdehnen. Umliegende Kommunen (u.a. Blieskastel, Homburg, Pirmasens) befürchten, dass ihnen dadurch Kundschaft und Einnahmen verloren gehen. Rund die Hälfte der Einzelhändler im Saarland sieht in der geplanten Erweiterung des Outlet Centers Zweibrücken eine Gefahr für den regionalen Handel. Das zeigt eine neue Umfrage der IHK Saarland unter rund 120 Einzelhändlern.
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