Leverkusen-Wiesdorf
Foto: Thomas Hermes / Wikipedia
Der Sonntag: Pure Ideologie!
Verdi klagt erfolgreich gegen Sonntagsöffnung in Leverkusen am 31.10.2021 und kritisiert Legendenbildung
Die Gewerkschaft ver.di hatte gegen die Öffnung einen Eilantrag beim OVG Münster eingereicht, gegen den die Stadt noch erfolglos versucht hatte, vorzugehen. Unklar ist, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf kommende verkaufsoffene Sonntage wie den am 12.12.2021 hat. Die Verwaltung prüfe dies und will mit Veranstaltern und Werbegemeinschaften darüber sprechen. “Wer nicht bereit ist, sich in der Sache mit uns auseinanderzusetzen und versucht mit Tricks eine rechtswidrige Sonntagsöffnung still und heimlich durchzusetzen, sollte kleine Brötchen backen, wenn er beim Rechtsbruch erwischt wird. Mit Märchen und Legendenbildung ver.di zur Schuldigen zu erklären, bricht die getroffene Vereinbarung, in der Sache offen und fair miteinander umzugehen. Das muss und wird Konsequenzen haben”, resümiert Britta Munkler von verdi. Der Sonntagsallianz liegt der Beschluss des OVG Münster jetzt vor.
Die Werbegemeinschaft City Leverkusen, die den Tag organisiert hatte, kritisierte die OVG-Entscheidung. „Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass es der Dienstleistungsgewerkschaft keineswegs um Arbeitnehmerschutz geht. Hier wird ein allein ideologisch getriebener Feldzug geführt“, erklärte die Werbegemeinschaft in einer Stellungnahme.
Mit dieser Vorgehensweise sei „leider in keinem Falle den Mitgliedern oder dem Handel gedient, sondern einzig und allein dem Online-Handel, welcher ohne Wettbewerb jeden Sonntag geöffnet ist. Der stationäre Handel in Wiesdorf bekommt keine Chance in diesen Wettbewerb einzusteigen“, erklärte die Werbegemeinschaft.
Britta Munkler, stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin des ver.di Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen und für Verkaufsöffnungen an Sonntagen (VOS) zuständig, machte aus ihrem Unverständnis keinen Hehl: „Was im Nachgang zum
Urteil des OVG von Werbegemeinschaft und Stadt geäußert wurde, grenzt an Realitätsverweigerung. Fakt ist, dass die Verantwortlichen der Stadt Leverkusen formell und inhaltlich schwere handwerkliche Fehler gemacht haben. Fakt ist, dass der Rat der Stadt Leverkusen eine rechtswidrige Verordnung zur Sonntagsöffnung beschlossen hat. Fakt ist, dass dem Gericht alle Informationen zur Bewertung der Sach- und Rechtslage vorgelegen haben. Und Fakt ist, dass man diese schallende Ohrfeige des Gerichts hätte vermeiden können, wenn man ver.di beteiligt hätte.”
Die Entscheidung des OVG Münster hat einmal mehr den Sonntagsschutz betont. Klar ist für Konsumforscher im übrigen, dass ein verkaufsoffener Sonntag kein Hebel sei, Wettbewerbsvorteile des Online-Handels gegenüber dem stationären wettzumachen. Vielmehr bedürfe es endlich einer gerechten Besteuerung von Konzernen wie Amazon. Solche Steuereinahmen könnten dann z.B. sinnvoll in eine ökologisch-soziale Stadtentwicklung fließen — auch mit Verkaufserlebnis-Flächen und handwerksnahen Dienstleistungen (zu erschwinglichen Mietpreisen!), die der Online-Handel nicht bieten könne.
Christuskirche Leverkusen-Wiesdorf
Foto: Michielverbeek / Wikipedia
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