Lever­kusen-Wies­dorf

Foto: Thomas Hermes / Wikipedia

 

 

Der Sonntag: Pure Ideologie!

Verdi klagt erfolgreich gegen Sonntagsöffnung in Leverkusen am 31.10.2021 und kritisiert Legendenbildung

Die Gewerk­schaft ver.di hatte gegen die Öffnung einen Eilan­trag beim OVG Münster einge­reicht, gegen den die Stadt noch erfolglos versucht hatte, vorzu­gehen. Unklar ist, ob diese Entschei­dung Auswir­kungen auf kommende verkaufs­of­fene Sonn­tage wie den am 12.12.2021 hat. Die Verwal­tung prüfe dies und will  mit Veran­stal­tern und Werbe­ge­mein­schaften darüber spre­chen.  “Wer nicht bereit ist, sich in der Sache mit uns ausein­an­der­zu­setzen und versucht mit Tricks eine rechts­wid­rige Sonn­tags­öff­nung still und heim­lich durch­zu­setzen, sollte kleine Bröt­chen backen, wenn er beim Rechts­bruch erwischt wird. Mit Märchen und Legen­den­bil­dung ver.di zur Schul­digen zu erklären, bricht die getrof­fene Verein­ba­rung, in der Sache offen und fair mitein­ander umzu­gehen. Das muss und wird Konse­quenzen haben”, resü­miert Britta Munkler von verdi. Der Sonn­tags­al­lianz liegt der Beschluss des OVG Münster jetzt vor.

 

Die Werbe­ge­mein­schaft City Lever­kusen, die den Tag orga­ni­siert hatte, kriti­sierte die OVG-Entschei­dung.  „Leider müssen wir immer wieder fest­stellen, dass es der Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft keines­wegs um Arbeit­neh­mer­schutz geht. Hier wird ein allein ideo­lo­gisch getrie­bener Feldzug geführt“, erklärte die Werbe­ge­mein­schaft in einer Stellungnahme.

Mit dieser Vorge­hens­weise sei „leider in keinem Falle den Mitglie­dern oder dem Handel gedient, sondern einzig und allein dem Online-Handel, welcher ohne Wett­be­werb jeden Sonntag geöffnet ist. Der statio­näre Handel in Wies­dorf bekommt keine Chance in diesen Wett­be­werb einzu­steigen“, erklärte die Werbegemeinschaft.

Britta Munkler, stell­ver­tre­tende Bezirks­ge­schäfts­füh­rerin des ver.di Bezirk Köln-Bonn-Lever­kusen und für Verkaufs­öff­nungen an Sonn­tagen (VOS) zuständig, machte aus ihrem Unver­ständnis keinen Hehl: „Was im Nach­gang zum
Urteil des OVG von Werbe­ge­mein­schaft und Stadt geäu­ßert wurde, grenzt an Reali­täts­ver­wei­ge­rung. Fakt ist, dass die Verant­wort­li­chen der Stadt Lever­kusen formell und inhalt­lich schwere hand­werk­liche Fehler gemacht haben. Fakt ist, dass der Rat der Stadt Lever­kusen eine rechts­wid­rige Verord­nung zur Sonn­tags­öff­nung beschlossen hat. Fakt ist, dass dem Gericht alle Infor­ma­tionen zur Bewer­tung der Sach- und Rechts­lage vorge­legen haben. Und Fakt ist, dass man diese schal­lende Ohrfeige des Gerichts hätte vermeiden können, wenn man ver.di betei­ligt hätte.”

Die Entschei­dung des OVG Münster hat einmal mehr den Sonn­tags­schutz betont. Klar ist für Konsum­for­scher im übrigen, dass ein verkaufs­of­fener Sonntag kein Hebel sei, Wett­be­werbs­vor­teile des Online-Handels gegen­über dem statio­nären wett­zu­ma­chen. Viel­mehr bedürfe es endlich einer gerechten Besteue­rung von Konzernen wie Amazon. Solche Steu­er­ei­nahmen könnten dann z.B. sinn­voll in eine ökolo­gisch-soziale Stadt­ent­wick­lung fließen — auch mit Verkaufs­er­lebnis-Flächen und hand­werks­nahen Dienst­leis­tungen (zu erschwing­li­chen Miet­preisen!), die der Online-Handel nicht bieten könne.

Chris­tus­kirche Leverkusen-Wiesdorf

Foto: Michiel­ver­beek / Wikipedia

Pres­se­mit­tei­lung Verdi

OVG Münster Beschluss vom 29.10.2021

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