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Digitale Kleinst-Supermärkte
Innenminister Herrmann stärkt Sonntagsschutz
Sonntagsallianz 12.09.2022 - Innenminister Joachim Herrmann hat sich klar gegen die Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten an Sonn- und Feiertagen ausgesprochen. Herrmann anwortete damit auf eine Anfrage des Vorstandes der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Bayern. Der KAB-Landesvorstand hatte den Innenminister per Brief gebeten, Rufen nach einer Ausnahmegenehmigung nicht nachzugeben. Der Sonntag dürfe kein Tag des Konsums werden und keine Sonntagsarbeit durch die Hintertür stattfinden – etwa beim Auffüllen der unbemannten Läden, die an Werktagen 24 Stunden lang für die Kundschaft offenstehen.
Handeln bayerische Gemeinden rechtswidrig?
„Mit diesem Schreiben hat nach dem Sozialministerium auch Innenminister Herrmann ein klares Bekenntnis zum Arbeitnehmerschutz abgelegt. Wir freuen uns über diese Stärkung des Sonntagsschutzes durch die bayerische Staatsregierung“, so Peter Ziegler, Landesvorsitzender der KAB Bayern. „Der Innenminister erläutert, dass nach geltendem Recht auch unbemannte Supermärkte an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen dürfen und es keine Absicht gibt, Lockerungen vorzunehmen.“ Weiter werde deutlich, dass der Spielraum für Gemeinden, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen, eng begrenzt sei. „Bestrebungen wie in den Gemeinden Pettstadt, Parkstein und Altenthann sollten vor diesem Hintergrund sicherlich rechtlich überprüft werden.“
„Wirtschaftliche Interessen eines Supermarktbetreibers oder das bloße Interesse der Bevölkerung, Einkäufe von Waren des alltäglichen Bedarfs auch an Sonn- und Feiertagen erledigen zu können, rechtfertigen für sich allein keine Befreiung“, heißt es in dem von Innenminister Herrmann unterzeichneten Schreiben. Auch Reinigungs- oder Auffüllarbeiten seien unzulässig. Gemeinden könnten aus wichtigen Gründen im Einzelfall nur dann Befreiungen erteilen, wenn „ein gewichtiges und schutzwürdiges öffentliches oder privates Interesse“ eine Abweichung vom Feiertagsgesetz rechtfertige.
Über die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB)
Die KAB ist ein kirchlicher Sozial- und Berufsverband mit mehr als 170-jähriger Geschichte. Bundesweit und in internationalen Netzwerken macht sie sich für die Interessen von Arbeitnehmer*innen stark – unabhängig von deren Konfession. In der KAB Deutschlands e.V. sind bundesweit rund 75.000 Mitglieder organisiert. Die KAB Landesarbeitsgemeinschaft Bayern e.V. (KAB Bayern) ist ein Zusammenschluss der sieben bayerischen Diözesanverbände der KAB mit insgesamt rund 25.000 Mitgliedern. Für ein christliches Miteinander in der Arbeitswelt. Mehr Infos unter: www.kab-bayern.de
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