Foto: Sonn­tags­al­lianz

Einkaufen ohne abzuheben

Weiter Streit um möglicherweise rechtswidrige Sonntagsöffnungen

(Sonn­tags­al­lianz 27.07.2023) Das Ober­lan­des­ge­richt Zwei­brü­cken muss sich erneut mit den Öffnungs­zeiten des Fashion Outlets in der Nähe des Flug­ha­fens befassen. Der Bundes­ge­richtshof hat den Fall zurückgegeben.

Wie oft darf das Fashion Outlet in Zwei­brü­cken an Sonn­tagen öffnen? Diese Frage beschäf­tigt seit Jahren den örtli­chen Einzel­handel in den umlie­genden Kommunen wie auch seit längerem die Gerichte. Die Richter des Bundes­ge­richts­hofs in Karls­ruhe, an die der Fall nach einer Entschei­dung des Zwei­brü­cker Ober­lan­des­ge­richt verwiesen wurde, haben den Fall an das OLG zurück­ge­geben. Es seien noh viele Fragen offen. 

High Life im Outlet – Totensonntag in der Innenstadt

 

Geklagt hatte der Textil-Einzel­händler Steffen Jost aus Grün­stadt. Er kriti­siert, dass seine Geschäfte nur vier Mal pro Jahr sonn­tags öffnen dürfen. Die Geschäfte im Outlet aber bis zu 16 Mal. Dadurch sieht der Mode­händler seine und andere Geschäfte in der Region im Nach­teil. “Wir haben jetzt einen Punkt­sieg errungen, aber die Schlacht noch nicht gewonnen. Die aktu­elle Rege­lung schä­digt nach wie vor die Innen­städte in der Region. Wir haben Nach­teile genug. Warum für Outlets immer Ausnah­me­re­ge­lungen gemacht werden, ist nicht nachvollziehbar”.

Umstrittene Regelung des Landes Rheinland-Pfalz

 

Das OLG hatte in seiner Begrün­dung auf eine Verord­nung des Landes aus dem Jahr 2007 verwiesen. Nach dieser Sonder­re­ge­lung dürfen Geschäfte in der Nähe eines Flug­ha­fens sonn­tags öffnen. Das Pikante: der Zwei­brü­cker Flug­hafen wird seit langem gar nicht mehr für Lini­en­flüge genutzt. Deshalb hat der Bundes­ge­richtshof Bedenken, ob die Landes­ver­ord­nung nicht schon längst veraltet ist. 

Einzelhandelsverband zweifelt Kompetenz des OLG an

 

Der Vorsit­zende des Einzel­han­dels­ver­bands Pirma­sens, Erich Weiss, hofft, “dass die Gerech­tig­keit doch noch siegt”. „Die Entschei­dung des BGH macht deut­lich, dass das Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Zwei­brü­cken nicht rech­tens gewesen ist und erneut verhan­delt werden muß. Was Menschen aus Pirma­sens im Outlet Zwei­brü­cken kaufen, fehlt bei uns in der Innen­stadt an Kauf­kraft”. Der rhein­land-pfäl­zi­sche Einzel­han­dels­ver­band geht noch einen Schritt weiter. Geschäfts­führer Thomas Scherer wirft dem Land vor, bewusst die Augen vor dem Problem verschlossen zu haben. „Die Politik muss die veral­tete Verord­nung drin­gend ändern.“ 

Arbeitsministerium reagiert

 

Am Tag der Entscheidung des BGH hat sich auch das Arbeitsministerium von Rheinland-Pfalz geäußert. Es prüft nun nach eigenen Angaben, ob die Verordnung zum Ladenöffnungsgesetz bestehen bleiben kann. Dabei sei die weitere Entwicklung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken abzuwarten. Wann es dazu kommt, ist unklar. 

 

 

 

 

 

 

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