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Einkaufen ohne abzuheben
Weiter Streit um möglicherweise rechtswidrige Sonntagsöffnungen
(Sonntagsallianz 27.07.2023) Das Oberlandesgericht Zweibrücken muss sich erneut mit den Öffnungszeiten des Fashion Outlets in der Nähe des Flughafens befassen. Der Bundesgerichtshof hat den Fall zurückgegeben.
Wie oft darf das Fashion Outlet in Zweibrücken an Sonntagen öffnen? Diese Frage beschäftigt seit Jahren den örtlichen Einzelhandel in den umliegenden Kommunen wie auch seit längerem die Gerichte. Die Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, an die der Fall nach einer Entscheidung des Zweibrücker Oberlandesgericht verwiesen wurde, haben den Fall an das OLG zurückgegeben. Es seien noh viele Fragen offen.
High Life im Outlet – Totensonntag in der Innenstadt
Geklagt hatte der Textil-Einzelhändler Steffen Jost aus Grünstadt. Er kritisiert, dass seine Geschäfte nur vier Mal pro Jahr sonntags öffnen dürfen. Die Geschäfte im Outlet aber bis zu 16 Mal. Dadurch sieht der Modehändler seine und andere Geschäfte in der Region im Nachteil. “Wir haben jetzt einen Punktsieg errungen, aber die Schlacht noch nicht gewonnen. Die aktuelle Regelung schädigt nach wie vor die Innenstädte in der Region. Wir haben Nachteile genug. Warum für Outlets immer Ausnahmeregelungen gemacht werden, ist nicht nachvollziehbar”.
Umstrittene Regelung des Landes Rheinland-Pfalz
Das OLG hatte in seiner Begründung auf eine Verordnung des Landes aus dem Jahr 2007 verwiesen. Nach dieser Sonderregelung dürfen Geschäfte in der Nähe eines Flughafens sonntags öffnen. Das Pikante: der Zweibrücker Flughafen wird seit langem gar nicht mehr für Linienflüge genutzt. Deshalb hat der Bundesgerichtshof Bedenken, ob die Landesverordnung nicht schon längst veraltet ist.
Einzelhandelsverband zweifelt Kompetenz des OLG an
Der Vorsitzende des Einzelhandelsverbands Pirmasens, Erich Weiss, hofft, “dass die Gerechtigkeit doch noch siegt”. „Die Entscheidung des BGH macht deutlich, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken nicht rechtens gewesen ist und erneut verhandelt werden muß. Was Menschen aus Pirmasens im Outlet Zweibrücken kaufen, fehlt bei uns in der Innenstadt an Kaufkraft”. Der rheinland-pfälzische Einzelhandelsverband geht noch einen Schritt weiter. Geschäftsführer Thomas Scherer wirft dem Land vor, bewusst die Augen vor dem Problem verschlossen zu haben. „Die Politik muss die veraltete Verordnung dringend ändern.“
Arbeitsministerium reagiert
Am Tag der Entscheidung des BGH hat sich auch das Arbeitsministerium von Rheinland-Pfalz geäußert. Es prüft nun nach eigenen Angaben, ob die Verordnung zum Ladenöffnungsgesetz bestehen bleiben kann. Dabei sei die weitere Entwicklung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken abzuwarten. Wann es dazu kommt, ist unklar.
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