Foto: Sonntagsallianz
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Mit einem Trick hat der Online-Supermarkt Knuspr versucht, das Sonntagsverkaufsverbot zu umgehen. Die Münchener Gewerbeaufsicht hat dem nun ein Ende gesetzt.
Sonntagsallianz 24.08.2023 — Ein Café mit angeschlossenem Lieferdienst – eigentlich nichts Ungewöhnliches. Wenn das Café sich allerdings als Kulisse entpuppt, um Sonntagsverkäufe zu ermöglichen, gab die Gewerbeaufsicht dem Betreiber nun Saures. Der in München und Umgebung tätige Online-Supermarkt machte in einem 50m² großen Ladenlokal ein „Knuspr-Café“ auf und definierte dies als Gastronomiebetrieb, dem es frei stünde, auch sonntags über 9000 Lebensmittel ausliefern zu dürfen. Im Rhein-Main-Gebiet waren ähnliche Projekte für den Herbst geplant.
Hofladen als Potemkinsches Dorf
Das Café ist gestaltet als Hofladen, bei dem die Verbraucher online an nun sieben Tage die Woche Ware nach Hause bestellen konnten – allerdings nur Lebensmittel. „Die derzeitige Lösung kann für uns nur ein Anfang sein”, erklärte das Unternehmen seine aggressive Verkaufsstrategie. Zwar dürfen Gastronomiebetriebe tatsächlich auch an Sonn- und Feiertagen – allerdings nur fertig zubereitete Speisen ausliefern. Statt Trockennudeln, Tomaten, rohes Hack und ungeschälte Zwiebeln muss es also ein Spaghetti-Bolognese Gericht sein. Dies gilt daher auch nicht für die vielen anderen Tausenden Rohwaren eines Supermarktsortiments. Auch die Lieferanten Gorillas und Flaschenpost waren in der Vergangenheit mit ähnlichen Angriffen auf Recht und Gesetz gescheitert. Der Sonntagsverkauf von Lebensmittel-Vollsortimenten ist nur an ausgewählten Orten erlaubt, darunter an Bahnhöfen und Flughäfen.
Die für das Münchner Gewerbeaufsichtsamt zuständige Regierung von Oberbayern erklärte dazu: “Aus arbeitszeitrechtlicher Sicht ist die generelle Auslieferung von Lebensmitteln an Sonn- und Feiertagen an Endverbraucher nicht vorgesehen”. “§ 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), der die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot regelt, eröffnet hierfür keinen Ausnahmetatbestand.“
Knuspr sucht weiter nach Schlupflöchern – mit den Behörden?
Das Unternehmen, das zum tschechischen Rohlik-Konzern gehört, gibt trotz des Verbots nicht auf und versucht weiter, den Sonntagsschutz zu umgehen. Man sei “im Austausch mit der Gewerbeaufsicht und dem Kreisverwaltungsreferat”, wie dieser “Austausch aussieht, darüber schweigen sich die Beteiligten aus. Würde Knuspr mit seinem Rechtsbruch, wenn auch nur kurzfristig haben, würden unverzüglich auch andere Lieferdienste und der Handel nachziehen –sprich mehr Sonntagsarbeit.
Den Artikel der bayrischen Sonntagsallianz finden Sie hier.
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