Foto: Sonn­tags­al­lianz

Knuspr, knuspr Sonntagsschutz 

Mit einem Trick hat der Online-Supermarkt Knuspr versucht, das Sonntagsverkaufsverbot zu umgehen. Die Münchener Gewerbeaufsicht hat dem nun ein Ende gesetzt. 

Sonn­tags­al­lianz 24.08.2023 — Ein Café mit ange­schlos­senem Liefer­dienst – eigent­lich nichts Unge­wöhn­li­ches. Wenn das Café sich aller­dings als Kulisse entpuppt, um Sonn­tags­ver­käufe zu ermög­li­chen, gab die Gewer­be­auf­sicht dem Betreiber nun Saures. Der in München und Umge­bung tätige Online-Super­markt machte in einem 50m² großen Laden­lokal ein „Knuspr-Café“ auf und defi­nierte dies als Gastro­no­mie­be­trieb, dem es frei stünde, auch sonn­tags über 9000 Lebens­mittel auslie­fern zu dürfen. Im Rhein-Main-Gebiet waren ähnliche Projekte für den Herbst geplant.

Hofladen als Potemkinsches Dorf

Das Café ist gestaltet als Hofladen, bei dem die Verbrau­cher online an nun sieben Tage die Woche Ware nach Hause bestellen konnten – aller­dings nur Lebens­mittel. „Die derzei­tige Lösung kann für uns nur ein Anfang sein”, erklärte das Unter­nehmen seine aggres­sive Verkaufs­stra­tegie. Zwar dürfen Gastro­no­mie­be­triebe tatsäch­lich auch an Sonn- und Feier­tagen – aller­dings nur fertig zube­rei­tete Speisen auslie­fern. Statt Trocken­nu­deln, Tomaten, rohes Hack und unge­schälte Zwie­beln muss es also ein Spaghetti-Bolo­gnese Gericht sein. Dies gilt daher auch nicht für die vielen anderen Tausenden Rohwaren eines Super­markt­sor­ti­ments. Auch die Liefe­ranten Gorillas und Flaschen­post waren in der Vergan­gen­heit mit ähnli­chen Angriffen auf Recht und Gesetz geschei­tert. Der Sonn­tags­ver­kauf von Lebens­mittel-Voll­sor­ti­menten ist nur an ausge­wählten Orten erlaubt, darunter an Bahn­höfen und Flughäfen.

Die für das Münchner Gewer­be­auf­sichtsamt zustän­dige Regie­rung von Ober­bayern erklärte dazu: “Aus arbeits­zeit­recht­li­cher Sicht ist die gene­relle Auslie­fe­rung von Lebens­mit­teln an Sonn- und Feier­tagen an Endver­brau­cher nicht vorge­sehen”. “§ 10 des Arbeits­zeit­ge­setzes (ArbZG), der die Ausnahmen vom Sonn- und Feier­tags­ar­beits­verbot regelt, eröffnet hierfür keinen Ausnahmetatbestand.“

Knuspr sucht weiter nach Schlupflöchern – mit den Behörden?

Das Unter­nehmen, das zum tsche­chi­schen Rohlik-Konzern gehört, gibt trotz des Verbots nicht auf und versucht weiter, den Sonn­tags­schutz zu umgehen.  Man sei “im Austausch mit der Gewer­be­auf­sicht und dem Kreis­ver­wal­tungs­re­ferat”, wie dieser “Austausch aussieht, darüber schweigen sich die Betei­ligten aus. Würde Knuspr mit seinem Rechts­bruch, wenn auch nur kurz­fristig haben, würden unver­züg­lich auch andere Liefer­dienste und der Handel nach­ziehen –sprich mehr Sonntagsarbeit.

Den Artikel der bayri­schen Sonn­tags­al­lianz finden Sie hier.

 

 

 

 

 

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