Grafik: Sonntagsallianz
Rechtliche Klärung — und ver.di darf sich nicht informieren
Bereits seit einiger Zeit versuchen Supermarktbetreiber mit automatisierten Kleinstsupermärkten eine neue Nische auf diesem umkämpften Markt zu besetzen. Einer der Protagonisten in diesem neuen Segment ist die hessische Firma Tegut mit ihren Teo genannten Einkaufscontainern.
Da Teo angeblich personalfrei betrieben werden kann, ist Tegut der Meinung, dass diese Läden auch sonntags öffnen dürfen. Allerdings gibt es derzeit noch keine abschließende rechtliche Bewertung, ob diese Einschätzung tatsächlich zutrifft. Um für ihre Investitionen in diesem Bereich Planungssicherheit zu erhalten, hat Tegut daher von dem Verwaltungsgericht Kassel eine rechtliche Bewertung angefordert, eine sogenannte Feststellungsklage, von der sich Tegut erhofft, dass diese rechtliche Bewertung automatisierte Kleinstsupermärkte bzw. smart stores wie Teo von der sonntäglichen Verpflichtung, den Laden geschlossen zu halten, ausnimmt.
Die Gewerkschaft ver.di hat sich darum bemüht, Akteneinsicht in dieses laufende Verfahren zu erhalten, um Kenntnis von den Argumenten, die von Tegut und eventuell beauftragten Gutachtern vorgetragen werden sowie die Rückfragen durch das Gericht zu erhalten.
Diesem Ansinnen der Gewerkschaft ist das Gericht nicht gefolgt, weil Teo ja angeblich personalfrei funktioniert und die Gewerkschaft daher kein nachweisbares eigenes Interesse in der Angelegenheit habe. Es ist also aktuell nicht bekannt, welche Argumente vor Gericht ausgetauscht werden und die Grundlage der anstehenden Entscheidung bilden werden.
Möglicherweise wäre allerdings eine entsprechende kirchliche Bitte um Einsichtnahme in das laufende Verfahren erfolgreich, da die Frage des Sonntagsschutzes auch unabhängig von der Sonntagsarbeit besteht, und die Kirchen auf diesem Feld unbestreitbar nachvollziehbare Interessen haben, den starken Sonntagsschutz auch weiterhin gewahrt zu sehen.
Ob sich ein evangelisches oder ein katholisches Dekanat oder eine einzelne Kirchengemeinde dieser Sache annimmt, ist jedoch derzeit noch völlig offen.
Aus Sicht der Sonntagsallianz in Hessen widerspricht jedenfalls die Öffnung von Teo der geltenden Rechtslage, da darin die Ladenöffnung untersagt wird – und zwar unabhängig davon, ob dabei ein Einsatz von Personal erforderlich ist oder nicht. Außerdem hat die hessische Sonntagsallianz erhebliche Zweifel daran, ob der Betrieb tatsächlich ohne Personaleinsatz erfolgt oder nicht doch auch sonntags Personal zum Einsatz kommt.

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