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Arbeitszeitgesetz nicht der Pandemie opfern
ver.di Bayern klagt gegen Allgemeinverfügung
ver.di Bayern kritisiert die befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur scharf und kündigte eine Klage dagegen an. „Das ist eine Watschn für die Beschäftigten aus Pflege und Handel und aus allen anderen betroffenen Branchen”.
Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten. Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Wir werden deshalb in diesen Tagen Klage gegen die Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien einreichen“, kündigte Klemens an: „Das Arbeitszeitgesetz darf nicht der Pandemie geopfert werden.“
Es erschließt sich nicht, warum Regale in Supermärkten am Sonntag aufgefüllt werden müssten
Hubert Thiermeyer, ver.di Handel Bayern
„Nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie jetzt eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten draufzusetzen, schlägt dem Fass den Boden aus“, kritisierte Luise Klemens. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens.
Auch was den Handel angeht, sieht Hubert Thiermeyer, Leiter des Fachbereichs Handel bei ver.di Bayern, kein Indiz für eine Gefährdung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. ver.di Bayern habe die Allgemeinverfügungen genau geprüft, berichtete ver.di-Rechtsschutzleiter Alfried Ströl. ver.di Bayern sehe deshalb gute Erfolgsaussichten, diese Allgemeinverfügungen mit rechtlichen Schritten zu Fall zu bringen.
Hier können Sie die Allgemeinverfügung herunterladen
Die bayerische Zwangsverpflichtung sieht vor, dass an Werktagen Arbeitgeber bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen können. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.
Folgende Beschäftigungsgruppen sind betroffen:
- Energieversorgung
- Wasser- und Abwasserversorgung
- Nahrungsmittelversorgung und Landwirtschaft
- Kinder- und Jugendhilfe
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Gesundheits- und Pflegebereich einschließlich aller Bereiche zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
- Finanz- und Versicherungswesen, insbesondere der Geldversorgung
- Transport und Verkehr
- öffentlicher Dienst und Rechtsprechung
- öffentliche Sicherheit, Feuerwehr und Katastrophenschutz
- Presse und Rundfunk
- Abfallentsorgung
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