Foto: Ahmed Kahveci / Unsplash

 

 

Sonntagsschutz auf türkisch

Verdi-Handelsexperten werben in der Türkei für den arbeitsfreien Sonntag

Dass der Schutz des Sonn­tags kein deut­sches Exotikum ist, sondern von grenz­über­schrei­tender Rele­vanz, macht ein Inter­view deut­lich, dass die Sonn­tags­al­lianz- und Verdi-Handels­experten Armin Scheer und Orhan Akman der türki­schen Zeit­schrift „Gençemek“ gegeben haben, die von der türki­schen Handels­ge­werk­schaft Tez-Koop-İş heraus­ge­geben wird. Die Über­set­zung des Textes finden Sie hier.

Am siebten Tage sollst du ruhen

Am 3. März vor 1.700 Jahren wurde der Sonntag für arbeits­frei erklärt. Der Kampf darum ist bis heute nicht entschieden

Johann Wolf­gang von Goethe lässt seinen Faust zu Beginn des Stücks mit der Bibel hadern: »Geschrieben steht: ›Im Anfang war das Wort!‹ / Hier stock’ ich schon! Wer hilft mir weiter fort? (…) Mir hilft der Geist! Auf einmal seh’ ich Rat / Und schreib’ getrost: Im Anfang war die Tat!«¹ Natür­lich stand am Anfang die Arbeit. Fried­rich Engels wies darauf hin, dass sogar das »Wort« selbst, die mensch­liche Sprache, ein Ergebnis der Arbeit war: »Andrer­seits trug die Ausbil­dung der Arbeit notwendig dazu bei, die Gesell­schafts­glieder näher anein­an­der­zu­schließen, indem sie die Fälle gegen­sei­tiger Unter­stüt­zung, gemein­samen Zusam­men­wir­kens vermehrte und das Bewusst­sein von der Nütz­lich­keit dieses Zusam­men­wir­kens für jeden einzelnen klärte. Kurz, die werdenden Menschen kamen dahin, dass sie einander etwas zu sagen hatten. Das Bedürfnis schuf sich sein Organ: (…) die Organe des Mundes lernten allmäh­lich einen arti­ku­lierten Buch­staben nach dem andern aussprechen.«

Auch in der Bibel geht es aller­dings nicht nur um Gespro­chenes, wenn vom »Wort« die Rede ist. Es ist immer auch ein wirkendes, schaf­fendes Wort: »Und Gott sprach: Es werde Licht! Und es ward Licht«.³ Schon im Alten Testa­ment geht es aber auch darum, dass auf eine Zeit der Arbeit eine Zeit der Erho­lung folgen muss: »Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun; aber am siebenten Tage sollst du ruhen.«⁴ Dem würden auch Goethe und Engels wohl nicht wider­spre­chen.
Das Gebot der Sonn­tags­ruhe hat eine lange Tradi­tion, insbe­son­dere in christ­lich geprägten Ländern. Doch umkämpft war der freie Sonntag schon immer. 1888 konsta­tierte August Bebel zum Beispiel: »Die zuneh­mende Verschär­fung des Konkur­renz­kampfes der Unter­neh­mer­klasse unter sich, und nament­lich seitdem die deut­sche Indus­trie in erheb­li­chem und stets wach­sendem Umfange für den Export produ­ziert, lässt einer großen Zahl von Unter­neh­mern die Ausdeh­nung der Arbeits­zeit auf die Nächte und die Sonn- und Fest­tage als das geeig­netste Mittel erscheinen, den Konkur­renz­kampf um so leichter zu bestehen.«

Erst im Gefolge der Novem­ber­re­vo­lu­tion vor 100 Jahren wurde in Deutsch­land der Sonntag in Artikel 139 der Weimarer Reichs­ver­fas­sung fest­ge­schrieben: »Der Sonntag und die staat­lich aner­kannten Feier­tage bleiben als Tage der Arbeits­ruhe und der seeli­schen Erhe­bung gesetz­lich geschützt.« Diese Bestim­mung wurde ausdrück­lich in das Grund­ge­setz der Bundes­re­pu­blik über­nommen und gilt bis heute.

Ringen um die freie Zeit

August Bebels Fest­stel­lung über die Angriffe auf den arbeits­freien Sonntag könnte jedoch im Prinzip auch von heute sein, denn im Kampf um die Arbeits­zeiten ist die Gewerk­schafts­be­we­gung seit mehreren Jahr­zehnten in der Defen­sive. Obwohl in der Bundes­re­pu­blik in der zweiten Hälfte des 20. Jahr­hun­derts unter anderem der arbeits­freie Sonn­abend für viele Beschäf­tigte erkämpft werden konnte, muss rund ein Drittel von ihnen regel­mäßig auch am Wochen­ende arbeiten – nicht nur in lebens­not­wen­digen Berei­chen wie Kran­ken­häu­sern, bei der Feuer­wehr oder auch in Kultur­ein­rich­tungen. In ganzen Indus­trie­zweigen ist Sonn­tags­ar­beit inzwi­schen (wieder) Norma­lität, weil, so die Begrün­dung, dies den Erfor­der­nissen des Welt­markts entspreche. Im Maschinen- und Fahr­zeugbau zum Beispiel arbeiten 26 Prozent »oft« oder sehr »häufig« am Wochenende.

Das Bewusst­sein für diesen »lang­wie­rigen, mehr oder minder versteckten Bürger­krieg zwischen der Kapi­ta­lis­ten­klasse und der Arbei­ter­klasse«, wie Karl Marx den Kampf um die Arbeits­zeiten im »Kapital« nannte, ist bis in Gewerk­schaften und linke Parteien hinein viel­fach verlo­ren­ge­gangen. Selbst die Forde­rung nach Arbeits­zeit­ver­kür­zung »bei vollem Lohn­aus­gleich« – wie sie beim Kampf um die 35-Stunden-Woche in den 1980er Jahren noch selbst­ver­ständ­lich war – wurde inzwi­schen weit­ge­hend aufge­geben. Hinter­grund ist, dass die Verkür­zung der Wochen­ar­beits­zeit damals nur gegen das Zuge­ständnis einer weit­ge­henden Flexi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zeiten durch­ge­setzt werden konnte. »Die zuneh­mende Entkopp­lung von Arbeits- und Maschi­nen­lauf­zeiten führte (…) zu vermehrter Schicht­ar­beit (…) Die Wochen­ar­beits­zeit­ver­kür­zung verlor auf diese Weise viel von der Attrak­ti­vität, die sie Anfang der acht­ziger Jahre hatte.«

Entspre­chend erklärte der Vorsit­zende der IG Metall, Jörg Hofmann, im Jahr 2016 gegen­über der Neuen Osna­brü­cker Zeitung, es gehe »schon lange nicht mehr um die weitere kollek­tive wöchent­liche Arbeits­zeit­ver­kür­zung. Statt dessen wollen wir den unter­schied­li­chen Lebens­lagen der Menschen gerecht werden (…) Mehr Selbst­be­stim­mung und Flexi­bi­lität für die Beschäf­tigten sind unser Ziel.«⁹ So zeigt sich die IG Metall stolz darauf, 2018 in der Metall- und Elek­tro­in­dus­trie tarif­ver­trag­lich eine »verkürzte Voll­zeit« durch­ge­setzt zu haben. Beschäf­tigte haben demnach das Recht, ihre Arbeits­zeit auf bis zu 28 Stunden in der Woche zu redu­zieren – aller­dings bei entspre­chend gerin­geren Bezügen.¹

An der Ausein­an­der­set­zung um die Arbeits­zeiten und speziell den freien Sonntag entscheidet sich jedoch auch, ob der Zugriff der Konzerne auf die Lebens­ge­stal­tung der Menschen noch weiter entgrenzt wird oder ob es der Arbeiter- und Gewerk­schafts­be­we­gung gelingt, spür­bare Verbes­se­rungen mit und für die lohn­ab­hängig Beschäf­tigten zu errei­chen. Das zeigt sich beispiel­haft an der Entwick­lung im Einzel­handel. Unter der »rot-grünen« Bundes­re­gie­rung wurde die Rege­lung der Laden­öff­nungs­zeiten 2006 den Bundes­län­dern über­tragen. Mit Ausnahme von Bayern und dem Saar­land, wo die Geschäfte nach wie vor um 20 Uhr schließen, haben alle Bundes­länder diese Steil­vor­lage genutzt, um die Laden­öff­nungs­zeiten auszu­dehnen. Auch der Sonntag wurde dabei nicht ausge­spart. So gibt es in Schleswig-Holstein und Meck­len­burg-Vorpom­mern »Bäder­re­ge­lungen«, die in als touris­tisch defi­nierten Regionen de facto Rund-um-die-Uhr-Öffnungen ermög­li­chen. Fast überall dürfen die Läden außerdem öffnen, wenn ein »Anlass« vorliegt, etwa ein Volks­fest oder eine Messe. Aller­dings sind davon reine Alibi­ver­an­stal­tungen ausge­nommen, wie u. a. das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt im Juni 2020 fest­stellte. Danach müssen Veran­stal­tungen, mit denen eine Laden­öff­nung begründet wird, »nach Charakter, Größe und Zuschnitt ein hinrei­chendes Gewicht haben, um den öffent­li­chen Charakter des Tages prägen und eine Ausnahme von der verfas­sungs­recht­li­chen Regel der Sonn- und Feier­tags­ruhe recht­fer­tigen zu können«.

Weil vor allem die Gewerk­schaft Verdi immer wieder gegen die rechts­wid­rige Geneh­mi­gung von Sonn­tags­öff­nungen vorgeht, verlangen die Unter­nehmer von Regie­rungen und Parla­menten, die Gesetze ihren Inter­essen anzu­passen. So fordert der Handels­ver­band Deutsch­land (HDE) »rechts­si­chere Lösungen für gele­gent­liche, aber verläss­liche Sonntagsöffnungen«.¹² Tatsäch­lich geht es natür­lich nicht nur um »gele­gent­liche« Sonn­tags­öff­nungen oder um zeit­lich befris­tete Sonder­re­ge­lungen wegen Corona, wie es etwa der FDP-Frak­ti­ons­vor­sit­zende im Landtag von Baden-Würt­tem­berg, Hans-Ulrich Rülke, in einem Artikel auf dem HDE-Blog (!) versi­chert. Dort schreibt er, es gehe »keines­wegs um eine gene­relle Abschaf­fung des Sonn­tags­schutzes und eine völlige Frei­gabe der Laden­schluss­zeiten«. Aber natür­lich könne »ab dem Jahr 2022, wenn die Coro­na­pan­demie hoffent­lich erfolg­reich über­wunden ist, (…) wieder zu den bishe­rigen Rege­lungen zurück­ge­kehrt werden«.

Schritt­weise Deregulierung

Solche Beschwich­ti­gungen hören die Beschäf­tigten im Handel seit Jahr­zehnten. Ab 1957 war es den Geschäften erlaubt, einmal im Monat am Sonn­abend bis 18 Uhr statt wie sonst bis 14 Uhr zu öffnen. 1989 wurde dann der »lange Donnerstag« einge­führt, in den Läden durften die Kundinnen und Kunden nun bis 20.30 Uhr – statt wie an anderen Werk­tagen bis 18.30 Uhr – bedient werden. Bei den Beschäf­tigten etablierte sich dafür der Begriff »Schlado« – scheiß langer Donnerstag. Bereits der dama­lige Bremer Wirt­schafts­se­nator Uwe Beck­meyer (SPD) bestä­tigte, dass der »Dienst­leis­tungs­abend« nur ein erster Schritt sei, das Laden­schluss­ge­setz aufzu­wei­chen. Ab dem 1. November 1996 durften die Geschäfte dann von Montag bis Freitag immer bis 20.00 Uhr öffnen, ab 2003 dann auch am Sonn­abend. Zahl­reiche SPD-Bundes­tags­ab­ge­ord­nete warnten davor, dass das Aufwei­chen des Laden­schluss­ge­setzes dessen Schutz­funk­tion für die Beschäf­tigten unter­grabe und es auch keinen Beleg für das Argu­ment gebe, dass längere Laden­öff­nungs­zeiten zu mehr Beschäf­ti­gung führten.

Sowohl damals als auch drei Jahre später, als das Gesetz de facto fast voll­ständig abge­schafft wurde, war es vor allem der zu jener Zeit amtie­rende SPD-Frak­ti­ons­vor­sit­zende Franz Münte­fe­ring, der Kritiker im eigenen poli­ti­schen Lager auf Linie brachte. Den Unter­neh­mer­ver­bänden des Handels ihrer­seits ging das Vorgehen der Regie­rung schon damals nicht weit genug, weil auch die Sonn­tags­öff­nungen den Bundes­län­dern über­lassen wurden – sie verlangten von der Regie­rung einen Freibrief.¹⁶ Davor aller­dings schreckte die Bundes­re­gie­rung zurück, denn immerhin steht der Sonntag unter dem Schutz des Grund­ge­setzes, Artikel 140. Der stellt fest, dass eine entspre­chende Rege­lung der deut­schen Verfas­sung von 1919 (»Der Sonntag und die staat­lich aner­kannten Feier­tage bleiben als Tage der Arbeits­ruhe und der seeli­schen Erhe­bung gesetz­lich geschützt.«) nach wie vor Gültig­keit besitzt.¹⁷ Diesen Schutz hat auch das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt bekräf­tigt, als es 2009 das Berliner Laden­öff­nungs­ge­setz wegen zu weit­ge­hender Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen an den Advents­sonn­tagen für teil­weise verfas­sungs­widrig erklärte.

In diesem Sinne urteilte Ende Januar auch das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt, als es letzt­in­stanz­lich entschied, dass die Geneh­mi­gung von Sonn­tags­ar­beit beim Online­händler Amazon rechts­widrig war. Die Richter stellten fest, dass Sonn­tags­ar­beit zur Abwen­dung eines »unver­hält­nis­mä­ßigen Scha­dens« nur in einer vorüber­ge­henden Sonder­si­tua­tion bewil­ligt werden dürfe, die das betref­fende Unter­nehmen nicht selbst zu verant­worten habe. Die erhöhte Zahl von Bestel­lungen im Weih­nachts­ge­schäft, die der Konzern durch seine Ange­bote selbst verur­sacht, gehören nicht dazu.¹⁹ Im November hob auch das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Münster Teile der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Landes NRW auf, weil die Geneh­mi­gung von fünf verkaufs­of­fenen Sonn­tagen im Advent verfas­sungs­widrig war.

Domi­no­ef­fekt

Solche und andere juris­ti­schen Erfolge machen Mut. Lang­fristig wird die Ausein­an­der­set­zung jedoch auf der wirt­schaft­li­chen und poli­ti­schen Ebene entschieden werden. Tatsache ist längst, dass die von Regie­rungen und Lobby­isten verspro­chenen posi­tiven Effekte der immer längeren Öffnungs­zeiten ausge­blieben sind. So sind durch sie keine neuen Arbeits­plätze im Einzel­handel entstanden, viel­mehr gibt es immer weniger Voll­zeit­stellen. Im Jahr 1994, vor der Frei­gabe der Laden­öff­nungs­zeiten, lag der Anteil der Voll­zeit­be­schäf­tigten im Einzel­handel noch bei über 50 Prozent, heute sind es nur noch 36,8 Prozent. Sonn­tags­öff­nungen verschieben nur die Umsätze von den Tagen unter der Woche auf den Sonntag. In den 80er Jahren hatten das sogar die Unter­nehmer noch verstanden. Der dama­lige Geschäfts­führer des Handels­ver­bandes Nord­west, Wolf­gang Brakhane, wurde schon im Zusam­men­hang mit der Einfüh­rung des »Schlado« mit den Worten zitiert, er verspreche sich davon keinen großen Vorteil. Die Kauf­kraft steige ja nicht durch die verän­derten Öffnungs­zeiten, und selbst bei 38 Stunden Arbeits­zeit habe jeder Beschäf­tigte hinrei­chend Zeit für Einkäufe.

Wenn aller­dings die Geschäfte auch noch am Sonntag und unter der Woche prak­tisch rund um die Uhr geöffnet haben, kann das Unter­neh­mern anderer Bran­chen dazu dienen, die Arbeits­zeiten der Beschäf­tigten noch weiter auszu­dehnen – denn diese brau­chen den Feier­abend ja nicht mehr, um noch einkaufen gehen zu können. Wie das funk­tio­niert, demons­triert ein Offen­ba­cher Liefer­dienst für Büro­möbel. Er begründet auf seiner Home­page ausge­rechnet mit dem Schutz des Sonn­tags, warum das Unter­nehmen an diesem Tag arbeitet: »Wenn wir von Hain sonn­tags ranklotzen, ergo­no­mi­sche Büro­ein­rich­tungen auslie­fern, aufbauen und noch die gewünschte IT-Land­schaft instal­lieren, damit der Kunde und seine Mitar­beiter das Wochen­ende genießen können, um dann am Montag sofort loszu­legen, ist das sicher nicht normal, sondern höchste Kunden­ori­en­tie­rung. Die Hain-Mitar­beiter gehen frisch ans Werk, freuen sich über das Lob des Kunden und ihren Sonn­tags­zu­schlag.« Doch umge­kehrt wird ein Schuh daraus: Weil die Beschäf­tigten von Hain am Sonntag arbeiten, ersparen sie den Kunden – im Normal­fall anderen Unter­nehmen – wegen der Liefe­rung von Büro­mö­beln unter der Woche Arbeits­un­ter­bre­chungen in Kauf nehmen zu müssen. So führt die »frei­wil­lige« Mehr­ar­beit der einen zu erzwun­gener Mehr­ar­beit der anderen.

Lange Tradi­tion

Deshalb ist es keine rück­wärts­ge­wandte Nost­al­gie­ver­an­stal­tung, wenn die in der »Allianz für den freien Sonntag« zusam­men­ge­schlos­senen Gewerk­schaften und kirch­li­chen Beschäf­tig­ten­or­ga­ni­sa­tionen an diesem Mitt­woch den 1.700. Jahrestag des arbeits­freien Sonn­tags begehen. Am 3. März 321 u. Z. erließ der römi­sche Kaiser Konstantin ein Edikt: »Alle Richter und Einwohner der Städte, auch die Arbeiter aller Künste, sollen am ehrwür­digen Tag der Sonne ruhen.« Für den Kaiser war das ein geschickter diplo­ma­ti­scher Schachzug, denn während er einer­seits die Anhänger des Apollon zufrie­den­stellte, verstanden ande­rer­seits auch die christ­li­chen Gemeinden jener Zeit das Edikt als Aner­ken­nung ihres Glau­bens und der bibli­schen Schöp­fungs­ge­schichte, wonach Gott am siebten Tag »ruhte von allen seinen Werken, die Gott geschaffen und gemacht hatte«.

Mehr als andert­halb Jahr­tau­sende später heißt es in einer von kirch­li­chen Verbänden heraus­ge­ge­benen Broschüre aus Anlass des Jubi­läums: »Der römi­sche Kaiser Konstantin – dessen histo­ri­sches Wirken insge­samt auch kritisch betrachtet werden sollte – begrün­dete mit eben diesem Edikt ein heraus­ra­gendes Kulturgut, das unser gesell­schaft­li­ches Leben bis in die Gegen­wart prägt. Der arbeits­freie Sonntag gewährt den Menschen bis heute Frei­heit von Fremd­be­stim­mung, schenkt ihnen gemein­same Zeit für Familie und Freunde, gibt ihnen Raum für Erho­lung und eigene Inter­essen und bleibt nicht zuletzt der Tag der Reli­gi­ons­aus­übung und des Gottesdienstes.«

Das hielt im vergan­genen November den Bundes­wirt­schafts­mi­nister und »Christ­de­mo­kraten« Peter Altmaier nicht davon ab, mehr verkaufs­of­fene Sonn­tage zu fordern, weil der Erhalt des Einzel­han­dels eine »natio­nale, ja auch eine patrio­ti­sche Aufgabe« sei. Die Gewerk­schaft Verdi wies das umge­hend zurück. Der Minister solle »endlich zur Kenntnis nehmen, dass eine Nation und eine Gesell­schaft aus Menschen besteht – auch solchen, die tagtäg­lich in den Geschäften arbeiten und die arbeits­freien Sonn­tage verdienen«. Man finde es gut, dass Altmaier nach eigenem Bekunden nicht in einer Stadt leben möchte, in der es nur noch Geschäfte großer Ketten gibt. »Dann sollte er aber zur Kenntnis nehmen, dass die stän­dige Auswei­tung der Laden­schluss­zeiten in den vergan­genen Jahr­zehnten nur diesen großen Ketten geholfen hat, und auch von Sonn­tags­öff­nungen profi­tieren in erster Linie die großen Konzerne, nicht die kleinen Läden. Wenn er den Verdrän­gungs­wett­be­werb in den Innen­städten beenden will, sollte sich Minister Altmaier für allge­mein­ver­bind­liche Tarif­ver­träge im Einzel­handel und verbind­liche Rege­lungen für alle Unter­nehmen einsetzen.« In diesem Sinne sollten wir uns den freien Sonntag nicht nehmen lassen. Heute mehr denn je gilt: »Am siebten Tag sollst du ruhen …«

 

 

 

Weitere Beiträge und Nachrichten

 

Anlasslos am Sonntag shoppen

Die säch­si­sche AfD-Frak­­tion wollte dem Anlass­bezug für Sonn­tags­öff­nungen einen Riegel vorschieben — und ist gescheitert.

Sonntags-Impuls September / Oktober

Unser aktu­eller Sonn­tag­s­im­puls kurz vor der Bundestagswahl

Offener Brief an die Kanzerkandidat*innen

Wir wenden uns vor der Bundes­tags­wahl in einem offenen Brief an die Kanz­ler­kan­di­datin und Kanz­ler­kan­di­daten von CDU/CSU, SPD und Grünen mit der Auffor­de­rung, sich für die Bewah­rung des grund­ge­setz­lich garan­tierten Schutzes des arbeits­freien Sonn­tags einzusetzen.

Sonntags-Impuls Juli/ August

Schon aber stehen die Feinde des Sonn­tags auf der Matte und nützen jede neue Chance, um die Geister zu verwirren. Deshalb wird die Sonn­tags­al­lianz sich weiter verstärken durch regio­nale Bünd­nisse, durch Aktionen und Kampa­gnen – gerade jetzt im Vorlauf zur Wahl des Bundes­tags im September.

Diskussion um Sonntagsöffnungen auf Twitter

Kaum Zustim­mung, viele Argu­mente dagegen — lesen Sie hier die Reak­tionen auf Twitter zur Forde­rung nach mehr Sonntagsöffnungen

Sonntags-Impuls Mai

Mit ersten Kund­ge­bungen und Aktionen vor den regio­nalen Arbeit­ge­ber­ver­bänden und Streiks beim Online-Giganten Amazon haben Ende April und Anfang Mai die Tarif­ver­hand­lungen im Handel begonnen.

Betriebsseelsorge der Diözese Augsburg startet Podcastreihe zum Thema Sonntag

Mit scharfer Miss­bil­li­gung und Unver­ständnis reagiert der Bundes­präses der Katho­li­schen Arbeit­neh­mer­be­we­gung Deutsch­lands (KAB), Stefan Eirich, auf den Vorstoß des Arbei­t­­ge­­ber­einzel-handels­­ver­­­bands HDE.

Beitrag im Deutschlandfunk: Kulturgut Innenstadt — Wie kommt wieder Leben in die City?

Zum Thema/Bildunterschrift Im Deutsch­land­funk wird des Öfteren zu Themen rund um Stadt­ent­wick­lung gesendet. Wir empfehlen diesen Sender aus diesem Grunde, da so die kontro­vers geführte Diskus­sion um Sonn­tags­öff­nungen im Rahmen attrak­tiver Stadt­ent­wick­lung eingeordnet…

KAB: Bessere Bezahlung statt mehr Arbeit am Sonntag

Mit scharfer Miss­bil­li­gung und Unver­ständnis reagiert der Bundes­präses der Katho­li­schen Arbeit­neh­mer­be­we­gung Deutsch­lands (KAB), Stefan Eirich, auf den Vorstoß des Arbei­t­­ge­­ber­einzel-handels­­ver­­­bands HDE.

Walter-Borjans: Wochenend-Arbeit einschränken

Der SPD-Vorsi­t­­zende Norbert Walter-Borjans kriti­siert die wach­sende Wochen­end­ar­beit:„… die Erwar­tungen der Konsum­ge­sell­schaft an die Verfüg­bar­keit mensch­li­cher Arbeit rund um die Uhr haben ein Ausmaß ange­nommen, das ein Umdenken drin­gend notwendig macht.“

Hier finden Sie Ihre Ansprech­part­ne­rinnen und Ansprech­partner bei Kirchen, Gewerk­schaften und Verbänden.

Wir infor­mieren Sie regel­mäßig über Aktionen, Kampa­gnen und Meinungen zum Thema Sontags­schutz. Hier finden Sie unsere letzten Pres­se­mel­dungen sowie weiter­füh­rende Mate­ria­lien zum Download.