Am Boden zerstört — weil die Politik die Corona-Probleme aussitzt 

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Gewerkschaft ver.di kritisiert die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen

Ausnahmen vom Sächsischen Arbeitszeitgesetz für Pflegebereich, Impfungen und Krematorien beschlossen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert auf das Schärfste die seit dem 20.11.2021 in Kraft getretenen Ausnahmeregelungen im sächsischen Arbeitszeitgesetz.

Diese Ausnah­me­re­ge­lung ist nicht nach­voll­ziehbar. Die Beschäf­tigten in den Kranken- und Pfle­ge­ein­rich­tungen arbeiten am Anschlag, perso­nelle Engpässe können nicht mehr kompen­siert werden. Vor diesem Hinter­grund die Möglich­keit einer Arbeits­zeit­er­hö­hung einzu­räumen, ist ein Skandal“, empört sich Oliver Greie, ver.di Landesbezirksleiter.

In Sachsen soll für einen (vorerst) befris­teten Zeit­raum bis zum 15. Dezember 2021 den Arbeit­ge­bern die Möglich­keit einge­räumt werden, im medi­zi­ni­schen- und im Pfle­ge­be­reich die Arbeits­zeiten flexi­bler zu gestalten. Darunter fallen auch Arbeits­zeit­er­hö­hungen für Kran­ken­schwes­tern und Pfleger, für medi­zi­ni­sches Hilfs­per­sonal und Assistenztätigkeiten.

Auf der einen Seite lehnen die Verhand­lungs­führer in der aktuell laufenden Tarif­runde für die Beschäf­tigten an medi­zi­ni­schen Einrich­tungen, in Kran­ken­häu­sern, Kinder­ta­ges­stätten und in den Dienst­stellen des Frei­staates alle ver.di Forde­rungen ab, auf der anderen Seite erwarten sie gerade vom medi­zi­ni­schen Personal immer mehr. Das passt nicht zusammen“, sagt der Gewerkschafter.

Wir sehen demge­gen­über einen erhöhten Bedarf an Impf­teams, ob stationär oder mobil, damit die unbe­stritten Besorgnis erre­gende  Impf­quote im Frei­staat kein Dauer­zu­stand bleibt. Wer sich impfen lassen möchte — und damit nicht nur sich, sondern auch andere schützt — sollte das auch unkom­pli­ziert und ohne längere Warte­zeiten tun 

Von Klatscherei und warmen Worten wird Arbeit nicht weniger

Dazu Sach­sens Arbeits­mi­nister Dulig: „Es ist ein sehr schwie­riger Abwä­gungs­pro­zess. Die Belas­tung insbe­son­dere für Beschäf­tigte in der Pflege und im Gesund­heits­wesen ist anhal­tend enorm hoch. Den Beschäf­tigten wird in dieser Pandemie extrem viel abver­langt. Auf der anderen Seite müssen wir gewähr­leisten, dass Kranke und Pfle­ge­be­dürf­tige die notwen­dige Betreuung erhalten. Deshalb haben wir uns für die befris­teten Ausnah­me­re­ge­lungen entschieden.“

 

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