Am Boden zerstört — weil die Politik die Corona-Probleme aussitzt
Foto: Vladimir Fedotov/Unsplash
Gewerkschaft ver.di kritisiert die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen
Ausnahmen vom Sächsischen Arbeitszeitgesetz für Pflegebereich, Impfungen und Krematorien beschlossen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert auf das Schärfste die seit dem 20.11.2021 in Kraft getretenen Ausnahmeregelungen im sächsischen Arbeitszeitgesetz.
„Diese Ausnahmeregelung ist nicht nachvollziehbar. Die Beschäftigten in den Kranken- und Pflegeeinrichtungen arbeiten am Anschlag, personelle Engpässe können nicht mehr kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund die Möglichkeit einer Arbeitszeiterhöhung einzuräumen, ist ein Skandal“, empört sich Oliver Greie, ver.di Landesbezirksleiter.
In Sachsen soll für einen (vorerst) befristeten Zeitraum bis zum 15. Dezember 2021 den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt werden, im medizinischen- und im Pflegebereich die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Darunter fallen auch Arbeitszeiterhöhungen für Krankenschwestern und Pfleger, für medizinisches Hilfspersonal und Assistenztätigkeiten.
„Auf der einen Seite lehnen die Verhandlungsführer in der aktuell laufenden Tarifrunde für die Beschäftigten an medizinischen Einrichtungen, in Krankenhäusern, Kindertagesstätten und in den Dienststellen des Freistaates alle ver.di Forderungen ab, auf der anderen Seite erwarten sie gerade vom medizinischen Personal immer mehr. Das passt nicht zusammen“, sagt der Gewerkschafter.
„Wir sehen demgegenüber einen erhöhten Bedarf an Impfteams, ob stationär oder mobil, damit die unbestritten Besorgnis erregende Impfquote im Freistaat kein Dauerzustand bleibt. Wer sich impfen lassen möchte — und damit nicht nur sich, sondern auch andere schützt — sollte das auch unkompliziert und ohne längere Wartezeiten tun
Von Klatscherei und warmen Worten wird Arbeit nicht weniger
Dazu Sachsens Arbeitsminister Dulig: „Es ist ein sehr schwieriger Abwägungsprozess. Die Belastung insbesondere für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen ist anhaltend enorm hoch. Den Beschäftigten wird in dieser Pandemie extrem viel abverlangt. Auf der anderen Seite müssen wir gewährleisten, dass Kranke und Pflegebedürftige die notwendige Betreuung erhalten. Deshalb haben wir uns für die befristeten Ausnahmeregelungen entschieden.“
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