Foto: Potsdam Marke­ting André Stiebitz

 

 

 

In Brandenburg soll es keinen Sonntag geben

Deutschlands liberalstes Ladenschlussgesetz ist der FDP nicht liberal genug

Sonn­tags­al­lianz 10.6.2022 – Die FDP im bran­den­bur­gi­schen Landtag hat anläß­lich der Feier­tage rund um Pfingsten gefor­dert, den Sonn­tags­schutz aufzu­heben- und stößt bei der Landes­re­gie­rung auf Ableh­nung.

An Sonn- und Feier­tagen sollen die meisten Geschäfte in Bran­den­burg nach Ansicht des Verbrau­cher­schutz­mi­nis­te­riums auch künftig geschlossen bleiben. «Die Sonn­tags­ar­beit muss die Ausnahme bleiben», erklärte Minis­te­ri­ums­spre­cher Gabriel Hesse. „Das Grund­ge­setz schützt den Sonntag und die staat­lich aner­kannten Feier­tage als Tage der Arbeits­ruhe und der seeli­schen Erhe­bung.“ Hesse hebt diesen Ausnah­me­cha­rakter des Sonn­tags hervor, den sowohl das Bundes­ver­fas­sungs- und das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in ihren Urteilen betont. Deshalb sei eine Ände­rung der Laden­öff­nung nicht vorgesehen. 

FDP-Landes­chef Zyon Braun hatte gefor­dert, das Öffnungs­verbot für Sonn- und Feier­tage aufzu­heben — wegen der Folgen der Corona-Krise.

Der Einzel­handel habe sich noch nicht voll­ständig erholt“, so Braun. „Wir wollen den Einzel­händ­lern die Möglich­keit geben zu öffnen, wann sie wollen und können. Damit errei­chen wir faire Wett­be­werbs­be­din­gungen, beleben unsere Innen­städte und tragen dem verän­derten Konsum­ver­halten der Menschen Rech­nung.“ Braun negiert damit nicht nur die höchs­rich­ter­li­chen Urteile, er igno­riert auch die Fest­stel­lung von Wirt­schafts­experten, daß der Sonn­tags­ver­kauf die system­im­ma­nenten Probleme des Handels und kommu­naler Stadt­pla­nung nicht löst. Auch die IHK´s weisen darauf hin, dass nur die Neuge­stal­tung von Innen­städten weiter Menschen in die Stadt zieht. Der Handel wird sich einem — wenn­gleich schmerz­li­chen — Schrump­fungs­prozeß unter­ziehen, da sich die Kauf- und Frei­zeit­ge­wohn­heiten der Menschen verändern. 

In Bran­den­burg besteht schon länger im Vergleich zu anderen Bundes­län­dern ein sehr libe­rales Laden­öff­nungs­ge­setz. Geschäfte können von Montag, 0 Uhr, bis Samstag, 24 Uhr, öffnen. Auch Ausnahmen für Sonn­tags­öff­nungen im beschränkten Umfang seien auf Grund beson­derer Ereig­nisse nach dem Gesetz ebenso möglich, erklärte Hesse. 

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