Foto: Landtag Sachsen-Anhal­t/­Kühne

 

 

 

Sachsen-Anhalt will mehr Sonntagsverkauf 

Aushebelung höchstrichterlicher Urteile

Der Gesetz­ent­wurf kommt harmlos daher — hat es aber in sich: Der Sonntag soll erhalten werden, gleichwohl.….

Mit einem aktuell von der Landes­re­gie­rung vorge­legten Gesetz­ent­wurf „soll ein weiterer Schritt zur Fort­ent­wick­lung des Laden­öff­nungs­zei­ten­rechts in Sachsen-Anhalt gesetzt werden. Das Laden­öff­nungs­zei­ten­ge­setz soll neben vornehm­lich redak­tio­nellen Ände­rungen hinsicht­lich der Zuläs­sig­keit von Verkaufs­stel­len­öff­nungen an Sonn- und Feier­tagen präzi­siert werden. Zudem soll ein neuer Sach­grund für Öffnungen von Verkaufs­stellen an Sonn- und Feier­tagen geschaffen werden. Der Sonntag als Tag der Arbeits­ruhe und als Zeit zum Inne­halten soll dabei aber nicht zur Dispo­si­tion gestellt werden,“ so steht es im vom Minis­te­rium für Wirt­schaft, Tourismus, Land­wirt­schaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt vorge­legten Entwurf.

Mehr Sonn­tags­ver­kauf geht nicht ohne Sonntags-Ausverkauf

Während die zur Stel­lung­nahme aufge­for­deten Wirt­schafts­ver­bände den Entwurf begrüßen, lehnen Sozi­al­ver­bände, Kirchen und Gewerk­schaften den Vorstoß ab. So sollen neben der Schaf­fung zusätz­li­cher Sach­gründe für Laden­öff­nungen der soge­nannte „Anlaß­bezug“ konkre­ti­siert: sprich: aufge­weicht werden.

Die Gewerk­schaften (DGB und ver.di), die Kirchen (EKM und das Katho­li­sche Büro Sachsen-Anhalt) und der Landes­frau­enrat fordern eine möglichst restrik­tive Fassung des § 7 LÖff­ZeitG LSA a, dagegen u.a. der Handels­ver­band Sachsen-Anhalt und die LAG IHKen ST für eine möglichst libe­rale Fassung. Die Gewerk­schaften (DGB und ver.di) und der Landes­frau­enrat vertreten die Auffas­sung, dass für Verkaufs­stel­len­öff­nungen im Rahmen des Anwen­dungs­be­rei­ches des § 7 LÖff­ZeitG LSA ein „beson­derer Anlass“ gegeben sein müsse. Das Bestehen eines „öffent­li­chen Inter­esses“ könne Verkaufs­stel­len­öff­nungen nicht recht­fer­tigen. Diese Auffas­sung wird vom EKM geteilt. Auch das Katho­li­sche Büro Sachsen-Anhalt hält neben dem Sach­grund des „beson­deren Anlasses“ keinen weiteren Sach­grund für Verkaufs­stel­len­öff­nungen für erfor­der­lich. Die Kirchen (EKM und Katho­li­sches Büro Sachsen-Anhalt), die Gewerk­schaften (DGB und ver.di) und der Landes­frau­enrat lehnen daher die im Gesetz­ent­wurf vorge­se­hene Schaf­fung des zusätz­li­chen Sach­grundes „Bestehen eines öffent­li­chen Inter­esses an der Bele­bung der Gemeinde oder eines Orts­teils oder an der über­ört­li­chen Sicht­bar­keit der Gemeinde“ ab. 

Affront gegen das BVerfG-Urteil zum Anlaßbezug

Die Wirt­schafts­ver­bände vertreten hingegen die Auffas­sung, dass es in erster Linie darum gehen müsse, eine Locke­rung der Nach­weis­pflichten für die zu erwar­tenden Besu­cher­ströme zur betref­fenden Veran­stal­tung einer­seits und zu den Verkaufs­stellen ande­rer­seits wegen des hohen Aufwandes bei der Ermitt­lung der betref­fenden Daten vorzu­nehmen. Nach Auffas­sung des Handels­ver­bandes Sachsen-Anhalt und der IHK bedarf es einer Rege­lung, wonach Verkaufs­stel­len­öff­nungen auch möglich sind, ohne dass die Erstel­lung von Prognosen über Besu­cher­ströme erfor­der­lich ist. Der im Gesetz­ent­wurf vorge­se­hene neue Sach­grund des öffent­li­chen Inter­esses an der Bele­bung der Gemeinde oder eines Orts­teils oder an der über­ört­li­chen Sicht­bar­keit der Gemeinde wird vom SGSA, vom Handels­ver­band Sachsen-Anhalt und von der LAG IHKen ST dem Grunde nach befür­wortet, die im Ge-setz­ent­wurf enthal­tene Defi­ni­tion des öffent­li­chen Inter­esses hingegen abge­lehnt. Zudem sollten nach Auffas­sung der LAG IHKen ST Erlaub­nisse für die Öffnung von Verkaufs­stellen in bestimmten Orts­teilen nicht auf andere Orts­teile anre­chenbar sein. 

Der Gesetz­ent­wurf wurde zwischen­zeit­lich in den Auschuss für Ausschuss für Wirt­schaft und Tourismus (feder­füh­rend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport und für Arbeit, Soziales, Gesund­heit und Gleich­stel­lung (mitbe­ra­tend) überwiesen.

Arbeits­freier Sonntag  ist auch süß

Bild: Inves­ti­tions- und Marke­ting­ge­sell­schaft Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt Gesetz­ent­wurf zur Sonntagsöffnung

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