Altstadt von Gelsenkirchen
Foto: T. Nowaczyk
Keine Bühne für Entfesselungskünste
NRW setzt jetzt auf Nachhaltigkeit
26.10.2021- Mit einem Enfesselungspakt starteten der damalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und sein Kabinettskollege, Wirtschaftsftsminister Andreas Pinkwart (FDP), einen Frontalangriff auf den kommerz- und arbeitsfreien Sonntag — und erlebten vor Gericht eine Bauchlandung. Nunmehr setzt die NRW-Landesregierung auf nachhaltigere Stadtentwicklung. Der Sonntag bleibt dabei unangetastet — erstmal.
Förderprogramm zur sozialen Aufwertung von Innenstädten
Im Sommer 2020 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Weiterentwicklung und Stärkung der Innenstädte ein landeseigenes Sofortprogramm aufgelegt: Seitdem wurden rund 70 Millionen Euro für Maßnahmen in Städten und Gemeinden bewilligt: In diesen Kommunen helfen die Anmietung von Ladenlokalen oder der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse dabei, Leerstände zu füllen, eigene Entwicklungsimpulse zu setzen, gezielter zu verhandeln oder neue Allianzen zu schmieden. Im März 2021 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit zwölf Verbänden und Organisationen auch die „Gemeinsame Innenstadtoffensive“ geschmiedet.
„Leben findet INNENstadt“ — Einreichfrist 15.11.2021
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt den dritten Aufruf für das landeseigene Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Für den jetzt erfolgten Dritten Aufruf hat der Landtag Nordrhein-Westfalen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Kommunen sind bis zum 15. November 2021 aufgerufen, Projekte einzureichen, die die Belebung ihrer Zentren vorantreiben.
Für die erneute Bewerbungsrunde um 30 Millionen Euro für die Innenstadtentwicklung brauche es Zukunftsbauer und die Mutmacherinnen, erklärt das Ministerium. Mit dem dritten Aufruf will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen Schwerpunkt auf die nachhaltige Entwicklung der Innenstädte legen. Ob Stadtbäume im Schwammstadt-Prinzip oder mobile Stadtbäume, die das Gesicht eines Zentrums zeitweise verändern, die eigene Stadtbank, die die Einzigartigkeit einer Stadt unterstreicht, ein mutiges 3D-Street-Art-Projekt, welches Besucherinnen und Besucher über die eigenen Stadtgrenzen hinaus einlädt, Umbaupauschalen für Eingänge und Fassaden sowie die Innenausstattung, Maßnahmen zur Erfassung und Vermittlung von Leerständen oder kommunale Personalkosten für Zukunftsmanager Innenstadt. “Das neue 30-Millionen-Euro-Paket hat es im Positiven in sich“, meint Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
NRW sei der Handelsstandort in der Bundesrepublik Deutschland mit vielen lebendigen Innenstädten und Zentren. Die wirtschaftlichen Einschränkungen während der Corona-Pandemie führten zu Funktionsverlusten. Dies bedeute: Mehr denn je ständen die Kommunen unter Druck, die Innenstädte als multifunktionale Orte neu zu erfinden. 186 Kommunen machen bereits von dem Sofortprogramm Gebrauch und setzen gezielte Impulse vor Ort .
Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements sind weiterhin möglich.
Ab ‑und Umbau von Leerständen
Darüber hinaus hat die Landesregierung die Aufstockung des Programms um 30 Millionen Euro zum Anlass genommen, Fördertatbestände zu erweitern und neue Förderbausteine zu etablieren:
- Im Zusammenhang mit der Anmietung von Ladenlokalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrichtung der Lokale für die neue Nutzung förderfähig. Insbesondere wird auch die Schaffung ausreichend großer Verkaufsflächen – zum Beispiel für die Ansiedlung von Lebensmitteleinzelhändlern – unterstützt.
- Im Förderbaustein „Anstoß eines Zentrenmanagements“ wurde neben der Kostenobergrenze auch das Maßnahmenspektrum ausgeweitet. Unter anderem ist der Aufbau von Immobilien- und Standortgemeinschaften nun expliziter Fördergegenstand. Des Weiteren sind erstmals auch kommunale Personalkosten für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen förderfähig.
- Im neuen Interventionsfeld „Schaffung von Innenstadtqualitäten“ steht die Aufwertung des öffentlichen Raums im Fokus. Gefördert wird die Aufstellung von Stadtbäumen und weiteren Ausstattungs- und Begrünungselementen.
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