Altstadt von Gelsenkirchen 

Foto: T. Nowaczyk 

 

 

Keine Bühne für Entfesselungskünste

NRW setzt jetzt auf Nachhaltigkeit

 

 

26.10.2021- Mit einem Enfesselungspakt starteten der damalige NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und sein Kabinettskollege, Wirtschaftsftsminister Andreas Pinkwart (FDP), einen Frontalangriff auf den kommerz- und arbeitsfreien Sonntag — und erlebten vor Gericht eine Bauchlandung. Nunmehr setzt die NRW-Landesregierung auf nachhaltigere Stadtentwicklung. Der Sonntag bleibt dabei unangetastet — erstmal.


 

 

 

 

Förder­pro­gramm zur sozialen Aufwer­tung von Innenstädten

Im Sommer 2020 hat die Landes­re­gie­rung Nord­rhein-West­falen zur Weiter­ent­wick­lung und Stär­kung der Innen­städte ein landes­ei­genes Sofort­pro­gramm aufge­legt: Seitdem wurden rund 70 Millionen Euro für Maßnahmen in Städten und Gemeinden bewil­ligt: In diesen Kommunen helfen die Anmie­tung von Laden­lo­kalen oder der Zwischen­er­werb von leer­ste­henden Immo­bi­lien sowie Exper­tisen, Bera­tungen und Mode­ra­ti­ons­pro­zesse dabei, Leer­stände zu füllen, eigene Entwick­lungs­im­pulse zu setzen, gezielter zu verhan­deln oder neue Alli­anzen zu schmieden. Im März 2021 hat die Landes­re­gie­rung Nord­rhein-West­falen mit zwölf Verbänden und Orga­ni­sa­tionen auch die „Gemein­same Innen­stadt­of­fen­sive“ geschmiedet. 

Leben findet INNEN­stadt“ — Einreich­frist 15.11.2021

Das Minis­te­rium für Heimat, Kommu­nales, Bau und Gleich­stel­lung des Landes Nord­rhein-West­falen hat jetzt den dritten Aufruf für das landes­ei­gene Sofort­pro­gramm zur Stär­kung der Innen­städte und Zentren in Nord­rhein-West­falen veröf­fent­licht. Für den jetzt erfolgten Dritten Aufruf hat der Landtag Nord­rhein-West­falen weitere 30 Millionen Euro zur Verfü­gung gestellt. Die Kommunen sind bis zum 15. November 2021 aufge­rufen, Projekte einzu­rei­chen, die die Bele­bung ihrer Zentren vorantreiben.

Für die erneute Bewer­bungs­runde um 30 Millionen Euro für die Innen­stadt­ent­wick­lung brauche es Zukunfts­bauer und die Mutma­che­rinnen, erklärt das Minis­te­rium. Mit dem dritten Aufruf will die Landes­re­gie­rung Nord­rhein-West­falen einen Schwer­punkt auf die nach­hal­tige Entwick­lung der Innen­städte legen. Ob Stadt­bäume im Schwamm­stadt-Prinzip oder mobile Stadt­bäume, die das Gesicht eines Zentrums zeit­weise verän­dern, die eigene Stadt­bank, die die Einzig­ar­tig­keit einer Stadt unter­streicht, ein mutiges 3D-Street-Art-Projekt, welches Besu­che­rinnen und Besu­cher über die eigenen Stadt­grenzen hinaus einlädt, Umbau­pau­schalen für Eingänge und Fassaden sowie die Innen­aus­stat­tung, Maßnahmen zur Erfas­sung und Vermitt­lung von Leer­ständen oder kommu­nale Perso­nal­kosten für Zukunfts­ma­nager Innen­stadt. “Das neue 30-Millionen-Euro-Paket hat es im Posi­tiven in sich“, meint Ina Schar­ren­bach, Minis­terin für Heimat, Kommu­nales, Bau und Gleich­stel­lung des Landes Nordrhein-Westfalen.

NRW sei der Handels­standort in der Bundes­re­pu­blik Deutsch­land mit vielen leben­digen Innen­städten und Zentren. Die wirt­schaft­li­chen Einschrän­kungen während der Corona-Pandemie führten zu Funk­ti­ons­ver­lusten. Dies bedeute: Mehr denn je ständen die Kommunen unter Druck, die Innen­städte als multi­funk­tio­nale Orte neu zu erfinden. 186 Kommunen machen bereits von dem Sofort­pro­gramm Gebrauch und setzen gezielte Impulse vor Ort .

Die Anmie­tung von Laden­lo­kalen, der Zwischen­er­werb von leer­ste­henden Immo­bi­lien sowie Exper­tisen, Bera­tungen und Mode­ra­ti­ons­pro­zesse im Zusam­men­hang mit der Reak­ti­vie­rung von Einzel­han­dels­groß­im­mo­bi­lien oder der Aufbau eines Zentren­ma­nage­ments sind weiterhin möglich.

Ab ‑und Umbau von Leerständen

Darüber hinaus hat die Landes­re­gie­rung die Aufsto­ckung des Programms um 30 Millionen Euro zum Anlass genommen, Förder­tat­be­stände zu erwei­tern und neue Förder­bau­steine zu etablieren: 

  • Im Zusam­men­hang mit der Anmie­tung von Laden­lo­kalen durch die Kommune ist nun auch die bauliche Herrich­tung der Lokale für die neue Nutzung förder­fähig. Insbe­son­dere wird auch die Schaf­fung ausrei­chend großer Verkaufs­flä­chen – zum Beispiel für die Ansied­lung von Lebens­mit­tel­ein­zel­händ­lern – unterstützt. 
  • Im Förder­bau­stein „Anstoß eines Zentren­ma­nage­ments“ wurde neben der Kosten­ober­grenze auch das Maßnah­men­spek­trum ausge­weitet. Unter anderem ist der Aufbau von Immo­bi­lien- und Stand­ort­ge­mein­schaften nun expli­ziter Förder­ge­gen­stand. Des Weiteren sind erst­mals auch kommu­nale Perso­nal­kosten für die Umset­zung entspre­chender Maßnahmen förderfähig. 
  • Im neuen Inter­ven­ti­ons­feld „Schaf­fung von Innen­stadt­qua­li­täten“ steht die Aufwer­tung des öffent­li­chen Raums im Fokus. Geför­dert wird die Aufstel­lung von Stadt­bäumen und weiteren Ausstat­tungs- und Begrünungselementen. 

 

 

 

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