Luise Klemens
Verdi Landesbezirksleiterin Bayern
Foto: Verdi
ver.di-Klage gegen Allgemeinverfügung erfolgreich
Arbeitszeit darf nicht angegriffen werden
Sonntagsallianz 17.02.2022 — Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat der Klage von ver.di Bayern gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken zu befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur stattgegeben. Nach dem Gerichtsbeschluss wurde „die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt“; die Allgemeinverfügung darf damit ab sofort nicht mehr angewendet werden.
„Das ist eine klare Bestätigung unserer Position und befreit die Beschäftigten von willkürlicher Veränderung ihrer Arbeits‑, Pausen- und Ruhezeiten“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens: „Und die Staatsregierung sollte zukünftig von solchen Vorhaben zur Veränderung der Arbeitszeit grundsätzlich die Finger lassen“, forderte Klemens.
ver.di hatte sich mit der Klage dagegen gewehrt, nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie den Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten zuzumuten. „Längere tägliche Arbeitszeiten schaffen keine einzige dringend benötigte zusätzliche Pflegekraft, sondern im Gegenteil drohen in Kliniken und Pflegeheimen mehr Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Belastung“, so Klemens. ver.di Bayern fordert nun die anderen Regierungsbezirke, die auf Anregung und mit einer Blaupause der Staatsregierung gleichlautende Allgemeinverfügungen erlassen hatten, dazu auf, ihre Erlasse umgehend zurückzunehmen.
„Das Arbeitszeitgesetz eröffnet zwar prinzipiell die Möglichkeit für entsprechende Ausnahmeregelungen“, betont die 10. Kammer des VG Bayreuth. Auch seien nach Auffassung des Gerichts die erwarteten infektionsbedingten Personalausfälle grundsätzlich geeignet, temporäre Ausnahmen für essentielle Bereiche der kritischen Infrastruktur zu rechtfertigen. Allerdings sieht die Kammer den Anwendungsbereich der auf Tätigkeiten in Bereichen der kritischen Infrastruktur beschränkten Allgemeinverfügung als zu unbestimmt an. Die Allgemeinverfügung definiert die kritische Infrastruktur als „Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit o[1]der andere schwerwiegende nachteilige Folgen eintreten würden“. Dabei würden mehrfach zu unbestimmte, auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe verwendet. „Die zur Klarstellung beigefügte beispielhafte Aufzählung der betroffenen Bereiche geht zudem teilweise über diese engere Definition der kritischen Infrastruktur hinaus. Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich daher nicht mit ausreichender Deutlichkeit, an wen sie sich richtet bzw. wer von ihr betroffen ist.“
Pressemitteilung VG Bayreuth zum Beschluss
Update am 02.03.2022:
Pünktlich zum Internationalen Tag des freien Sonntags am 3. März gibt es sehr gute Nachrichten für den Sonntagsschutz in Bayern!
Der Freistaat zieht die Corona-Regelung für extralange Arbeitstage und zusätzliche Sonntagsarbeit in 12 Branchen wieder zurück. Das teilte das Bayerische Arbeitsministerium ver.di Bayern mit. ver.di hatte in Oberfranken erfolgreich geklagt, jetzt wird die Regelung bayernweit einkassiert.
Lesen Sie die Pressemitteilung dazu hier.
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